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Abgeschleppt Verhätnismässigkeit

Verfasst: 13.11.2020, 13:37
von Nes
Hallo bin am Ende einer Sackgasse gestanden bzw geparkt nach einem Anfang parken und Halten verboten Schild. Ich dachte der Anfang bezieht sich auf das andere Ende es war keine Absicht einfach falsch gedacht.

Ist die Verhältnismäßigkeit denn gegeben wenn mein Auto in einer Sackgasse steht und nicht wirklich den Verkehr behindert? Anscheinend gäbe es die Möglichkeit das Auto umzusetzen warum wurde denn sofort abgeschleppt? Besteht überhaupt die Chance wenn ich gegen den Bescheid Berufe zumindestens einer Teilzahlung oder eine Verringerung des Betrages? Wie soll ich das als mindestsicherungsbezieher in überhaupt zahlen? An wen kann ich mich wenden ich habe kein Rechtsschutz? Danke

Re: Abgeschleppt Verhätnismässigkeit

Verfasst: 13.11.2020, 14:36
von alles2
Das hängt ganz davon ab, wie die Abschleppung (außerhalb einer Abschleppzone) im Rahmen des § 89a StVO (Straßenverkehrsordnung) begründet wurde. Das unbeaufsichtigte Versetzen ist nicht zulässig, was eine Besitzstörungsklage zur Folge haben könnte. Das gilt auch für Abschleppungen, bei denen es keine andere Möglichkeit (beispielsweise durch die Polizei) gegeben hätte und wenn auf Nothilfe zurückgegriffen werden muss. Darüber hatten wir unlängst einen Thread, wo auch ein alternativer Weg beschrieben wurde:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=16472#p38832