Wiener Parkschein nach 20h
Verfasst: 11.10.2020, 16:46
Hallo die Runde,
ein Freund aus Berlin zweifelt an dem österreichischen Rechtsstaat!
Wir bitten um Hilfe bzw Erklärungen
Vor über einem Jahr kam er Abends nach einer langen Fahrt aus Berlin in Wien an.
Um halb acht konnte er nirgendwo mehr einen Parkschein käuflich erwerben. Mit Smartphones ist er nicht so erfahren um online über app ein Tiket zu buchen.
Jedenfalls kam um genau 20h02 ein Tiket an. Er erhob Einspruch, weil es für ihn als Fremder um diese Zeit nicht möglich sei ein Tiket zu kaufen und es keine Automaten am Strasenrand gebe wie in anderen Städten (auch in Ö) üblich.
Einspruch wurde mit pauschalen Vordrucken, die zu 90% gar nichts mit seinem Einspruch zu tun hatten abgelehnt.
Er legte Beschwerde ein, und war sich sicher, dass ein österreichisches Gericht erkennen würde, wenn ein Ausländer abends in die Stadt kommt, und alle Verkaufstellen schon dicht sind, dass es dann unmöglich ist die verpflichtung einer Zahlung nachkommen zu können. Das Finanzgericht lehnte die Beschwerde ab, und untersagte sogar weitere Rechtsmittel.
Wieso kommt das Gericht hier nicht fair zu dem Schluß, dass, wenn Wien bis 22h Parkgebühren haben will, sie auch bis zu dieser Uhrzeit die Möglichkeit des Erwerbes gegeben sein muss.
Haben wir hier einen Denkfehler?
Kann uns dass jemand sachlich erklären, bzw. mitteilen welche Rechtsmittel hier noch zur Verfügung stehen. Kann man sich über den Richter beschweren?
Und was passiert ihm in Deutschland wenn er sich weiterhin weigert zu bezahlen. Wird ein dt. Gericht zwischen geschaltet, dem man dann noch erklären könnte, dass die Wiener bis 22h Gebühren wollen, aber nur bis ca. 19h verkaufen, und dieses dt. Gericht evtl zu einem anderen Schluß kommt als das Finazgericht?
Wir wären über objektive Meinungen bzw sachliche Belehrungen dankbar...
Liebe Grüße in die schönste Stadt
ein Freund aus Berlin zweifelt an dem österreichischen Rechtsstaat!
Wir bitten um Hilfe bzw Erklärungen
Vor über einem Jahr kam er Abends nach einer langen Fahrt aus Berlin in Wien an.
Um halb acht konnte er nirgendwo mehr einen Parkschein käuflich erwerben. Mit Smartphones ist er nicht so erfahren um online über app ein Tiket zu buchen.
Jedenfalls kam um genau 20h02 ein Tiket an. Er erhob Einspruch, weil es für ihn als Fremder um diese Zeit nicht möglich sei ein Tiket zu kaufen und es keine Automaten am Strasenrand gebe wie in anderen Städten (auch in Ö) üblich.
Einspruch wurde mit pauschalen Vordrucken, die zu 90% gar nichts mit seinem Einspruch zu tun hatten abgelehnt.
Er legte Beschwerde ein, und war sich sicher, dass ein österreichisches Gericht erkennen würde, wenn ein Ausländer abends in die Stadt kommt, und alle Verkaufstellen schon dicht sind, dass es dann unmöglich ist die verpflichtung einer Zahlung nachkommen zu können. Das Finanzgericht lehnte die Beschwerde ab, und untersagte sogar weitere Rechtsmittel.
Wieso kommt das Gericht hier nicht fair zu dem Schluß, dass, wenn Wien bis 22h Parkgebühren haben will, sie auch bis zu dieser Uhrzeit die Möglichkeit des Erwerbes gegeben sein muss.
Haben wir hier einen Denkfehler?
Kann uns dass jemand sachlich erklären, bzw. mitteilen welche Rechtsmittel hier noch zur Verfügung stehen. Kann man sich über den Richter beschweren?
Und was passiert ihm in Deutschland wenn er sich weiterhin weigert zu bezahlen. Wird ein dt. Gericht zwischen geschaltet, dem man dann noch erklären könnte, dass die Wiener bis 22h Gebühren wollen, aber nur bis ca. 19h verkaufen, und dieses dt. Gericht evtl zu einem anderen Schluß kommt als das Finazgericht?
Wir wären über objektive Meinungen bzw sachliche Belehrungen dankbar...
Liebe Grüße in die schönste Stadt