Liebes Forum,
meines Wissens nach, ist das Reservieren und das "Wegschnappen" von Parkplätzen verboten. Leider finde ich die dazugehörigen Paragraphen nicht.
Ist es überhaupt verboten oder bin ich blind?
Vielen Dank für eure Antworten!
Reservieren und "wegschnappen" von Parkplätzen
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- Registriert: 02.02.2011, 16:48
Re: Reservieren und "wegschnappen" von Parkplätzen
§82 Absatz 7 StVO.
Re: Reservieren und "wegschnappen" von Parkplätzen
Genauso ist es, daher darf man diese Gegenstände auch von der Parkfläche entfernen.
Aber auch Personen dürfen nicht sich nicht zu diesen Zwecken hinstellen, da das Verweilen auf Verkehrsflächen ebenso verboten ist. Hilft kein freundlicher Ton, darf die Polizei hinzugezogen werden.
Aber auch Personen dürfen nicht sich nicht zu diesen Zwecken hinstellen, da das Verweilen auf Verkehrsflächen ebenso verboten ist. Hilft kein freundlicher Ton, darf die Polizei hinzugezogen werden.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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