Geschädigter bei Fahrerflucht, nachträglich noch meldbar?
Verfasst: 10.09.2020, 20:22
Hallo in die Runde, ich hoffe ihr könnt mir bei meinem Anliegen weiterhelfen.
Heute nach der Arbeit ist mir aufgefallen, dass an der Fahrertür und hinteren Tür eine neue Delle und Kratzer sind. Das müsste also entweder gestern Nacht auf dem Parkplatz einer Gaststätte passiert sein oder heute während der Arbeitszeit an der Straße.
Ich bin dann erstmal nachhause gefahren, um etwas zu recherchieren und mit dem Eigentümer des Autos Rücksprache zu halten.
Ich komme nicht aus Österreich und kenne mich deshalb mit den genauen Gegebenheiten nicht aus, habe jetzt aber beim ÖAMTC gelesen, dass man sich auch als Geschädigter strafbar machen kann, wenn man den Schaden nicht meldet.
Nun bin ich wie gesagt nicht der Eigentümer des Fahrzeugs und möchte diesen lieber doch noch einmal fragen, ob der Schaden nicht womöglich bereits vorher entstanden ist, was mich bei dem Ausmaß allerdings doch schon wundern würde.
Zur eigentlichen Frage: Kann ich, wenn ich die Bestätigung bekommen sollte, dass der Schaden "neu" sei, noch die Polizei rufen oder sollte ich das lieber dann lassen? Falls ich meine Meldepflicht verletzt habe und mich damit dann selber in die Bredouille bringe, zumal die Wahrscheinlichkeit, dass irgendwer gefunden wird, sowieso verschwindend gering sein sollte
Vielen Dank für hilfreiche Antworten!
Heute nach der Arbeit ist mir aufgefallen, dass an der Fahrertür und hinteren Tür eine neue Delle und Kratzer sind. Das müsste also entweder gestern Nacht auf dem Parkplatz einer Gaststätte passiert sein oder heute während der Arbeitszeit an der Straße.
Ich bin dann erstmal nachhause gefahren, um etwas zu recherchieren und mit dem Eigentümer des Autos Rücksprache zu halten.
Ich komme nicht aus Österreich und kenne mich deshalb mit den genauen Gegebenheiten nicht aus, habe jetzt aber beim ÖAMTC gelesen, dass man sich auch als Geschädigter strafbar machen kann, wenn man den Schaden nicht meldet.
Nun bin ich wie gesagt nicht der Eigentümer des Fahrzeugs und möchte diesen lieber doch noch einmal fragen, ob der Schaden nicht womöglich bereits vorher entstanden ist, was mich bei dem Ausmaß allerdings doch schon wundern würde.
Zur eigentlichen Frage: Kann ich, wenn ich die Bestätigung bekommen sollte, dass der Schaden "neu" sei, noch die Polizei rufen oder sollte ich das lieber dann lassen? Falls ich meine Meldepflicht verletzt habe und mich damit dann selber in die Bredouille bringe, zumal die Wahrscheinlichkeit, dass irgendwer gefunden wird, sowieso verschwindend gering sein sollte
Vielen Dank für hilfreiche Antworten!