Hallo in die Runde, ich hoffe ihr könnt mir bei meinem Anliegen weiterhelfen.
Heute nach der Arbeit ist mir aufgefallen, dass an der Fahrertür und hinteren Tür eine neue Delle und Kratzer sind. Das müsste also entweder gestern Nacht auf dem Parkplatz einer Gaststätte passiert sein oder heute während der Arbeitszeit an der Straße.
Ich bin dann erstmal nachhause gefahren, um etwas zu recherchieren und mit dem Eigentümer des Autos Rücksprache zu halten.
Ich komme nicht aus Österreich und kenne mich deshalb mit den genauen Gegebenheiten nicht aus, habe jetzt aber beim ÖAMTC gelesen, dass man sich auch als Geschädigter strafbar machen kann, wenn man den Schaden nicht meldet.
Nun bin ich wie gesagt nicht der Eigentümer des Fahrzeugs und möchte diesen lieber doch noch einmal fragen, ob der Schaden nicht womöglich bereits vorher entstanden ist, was mich bei dem Ausmaß allerdings doch schon wundern würde.
Zur eigentlichen Frage: Kann ich, wenn ich die Bestätigung bekommen sollte, dass der Schaden "neu" sei, noch die Polizei rufen oder sollte ich das lieber dann lassen? Falls ich meine Meldepflicht verletzt habe und mich damit dann selber in die Bredouille bringe, zumal die Wahrscheinlichkeit, dass irgendwer gefunden wird, sowieso verschwindend gering sein sollte
Vielen Dank für hilfreiche Antworten!
Geschädigter bei Fahrerflucht, nachträglich noch meldbar?
Re: Geschädigter bei Fahrerflucht, nachträglich noch meldbar?
Du hast richtig gelesen, denn es deckt sich mit § 4 StVO (wo auch die für Dich nicht relevante Blaulichtsteuer seine Erwähnung findet). Die Verwaltungsstrafe ist aus § 99 (2) a) StVO zu entnehmen.
Freilich wäre es besser gewesen, wenn Du den Zulassungsbesitzer an Ort und Stelle der Wahrnehmung angerufen hättest. Aber ich sage es mal so, es gibt genug Betroffene, die kleinere Schäden (wider besseres Wissen) nicht melden. Nicht viel anders verhält es sich bei den Behörden. Es gibt Beamte, bei denen für Dein Verhalten eine Multa fällig wird. Andere drücken ein Auge zu. Also alles kann, nichts muss, wenngleich es in dem Fall nicht gesetzlich gedeckt wäre. Daher liegt es an Dir, wie Du mit der Situation umgehst. Zumindest aufgeklärt dürftest Du hiermit worden sein.
Freilich wäre es besser gewesen, wenn Du den Zulassungsbesitzer an Ort und Stelle der Wahrnehmung angerufen hättest. Aber ich sage es mal so, es gibt genug Betroffene, die kleinere Schäden (wider besseres Wissen) nicht melden. Nicht viel anders verhält es sich bei den Behörden. Es gibt Beamte, bei denen für Dein Verhalten eine Multa fällig wird. Andere drücken ein Auge zu. Also alles kann, nichts muss, wenngleich es in dem Fall nicht gesetzlich gedeckt wäre. Daher liegt es an Dir, wie Du mit der Situation umgehst. Zumindest aufgeklärt dürftest Du hiermit worden sein.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Geschädigter bei Fahrerflucht, nachträglich noch meldbar?
Alles klar, dann weiß ich Bescheid.
Vielen Dank für deine schnelle Antwort!
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