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Lenkererhebung nach 9 Monaten

Verfasst: 26.08.2020, 11:44
von George
Liebe alle!
Ich habe gleich eine für mich spannende Frage, da ich gestern einen interessanten Brief erhalten habe mit einer Lenkererhebung für eine Ubertretungam am 14.12.2019.

Erstens kann ich mich beim BESTEN Willen nicht daran erinnern ob ich da unterwegs war und 2. ist diese Lenkererhebung nach so langer Zeit überhaupt noch rechtlich "verfolgbar"?
Danke im Vorhinein für euren Input.
Liebe Grüsse!

Re: Lenkererhebung nach 9 Monaten

Verfasst: 26.08.2020, 15:57
von alles2
Die Verfolgungsverjährung beträgt seit der Führerscheinrichtlinie 2013 ein Jahr. Davor waren es 6 Monate.
Darüber hinaus gibt es noch die Strafbarkeitsverjährung und Vollstreckungsverjährung. Dazu sei auf § 31 Abs.1 VStG (Verwaltungsstrafgesetz) verwiesen!

Als Fahrzeughalter ist man nach § 103 Abs.2 KFG (Kraftfahrgesetz) dazu verpflichtet, diese verlangten Auskünfte erteilen zu können. Ansonsten sind eben Aufzeichnungen zu machen. Fehlt diese Auskunft, weil man sich eben nicht mehr erinnern kann oder nichts dokumentiert hat, kann das zusätzlich wegen Verletzung der Auskunftspflicht bestraft werden.