Mit dem Fahrrad in der Mitte fahren, darf ich das?

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oli
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Mit dem Fahrrad in der Mitte fahren, darf ich das?

Beitrag von oli » 22.08.2020, 15:36

Liebes Forum,

in meiner Wohnungsnähe ist ein Supermarkt eröffnet worden. Die breite 50er Straße davor wurde durch Verkehrsinseln in der Mitte geteilt und die Fahrbahnen getrennt dadurch und verschmälert. Deshalb ist dort nun 30 beschildert.
Die Fahrbahn ist so schmal, dass, so denke ich, ein Überholen von einem Fahrrad mit dem Auto nicht mehr möglicht ist. Die 1,5m wie in Deutschland gibt es bei uns in A ja nicht.
Letzthin wurde ich als Radfahrer trotzdem von einem Auto überholt, ich fuhr ziemlich rechts (wie ich es als Kind gelernt habe).
Natürlich war das ziemlich eng und das Auto schnitt mich vorne doch ziemlich.
Ich habe nun mir überlegt, dort statt am rechten Rand zu fahren, in der Mitte zu fahren, so dass ich mich nicht mehr so gefährlich überholen lassen muss. Selber fahre ich mit 25kmh, da ich ein Stromrad habe. In den Kreisverkehren mache ich das schon länger so, da ich schon einige gefährliche Überholmanöver von PKWs erleben musste. Der Kreisverkehr ist aber eine sehr kurzweilige Sache und gibt den Autofahrern dadurch wenig Möglichkeit, sich wüst oder ungehalten bemerkbar zu machen.

Nun die Fragen:
1. Ist das gesetzlich gedeckt, wenn ich in der Mitte fahre? Das Straßenstück ist insgesamt ca. 70m lange.
2. Ist es auch moralisch richtig, wenn ich in der Mitte fahre oder nur egoistisch von mir?

Ich selber fahre Auto, Motorrad und Fahrrad. Kenne also alle Sichten und Perspektiven. Ich selber würde dort nicht mit einem PKW überholen, bin aber nicht der Maßstab, wie sich schon zeigte.

Ich danke für eure Gedanken dazu,

OLI



alles2
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Re: Mit dem Fahrrad in der Mitte fahren, darf ich das?

Beitrag von alles2 » 22.08.2020, 23:48

Das Rechtsfahrgebot nach § 7 Abs 1 StVO gilt auch für Radfahrer. Sprich, so weit wie möglich rechts fahren. Stell Dir vor, Du befindest Dich mit dem entsprechenden Fortbewegungsmittel auf einem Radweg, dessen Fahrstreifenbreite ausreicht, um auf derselben einen "Weggefährten" problemlos überholen zu können, ohne auf den Fahrstreifen in die Gegenrichtung ausweichen zu müssen.
Noch dazu kann es zu gewagteren Überholmanövern kommen, wenn jemand (egal wo) die ganze Fahrbahn für sich beansprucht!

Das richtungsweisende Urteil VGW-031/022/7714/2016 des Verwaltungsgerichts Wien bezieht sich bzgl. eines besonders heiklen Themas, der Abstand zu parkenden Autos, ebenfalls auf das genannte Gebot:

https://www.ris.bka.gv.at/JudikaturEntscheidung.wxe?Abfrage=Lvwg&Dokumentnummer=LVWGT_WI_20160914_VGW_031_022_7714_2016_00

Man kann sagen, "mittig fahren" ist angemessen, wenn es die Situation durch vorausschauendes Fahren unter Einhaltung des Rechtsfahrgebotes begründet werden kann. Darunter fällt nicht die Unterbindung von Überholvorgängen durch den nachkommenden Fahrer.
Zuletzt geändert von alles2 am 17.04.2021, 00:56, insgesamt 1-mal geändert.
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oli
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Re: Mit dem Fahrrad in der Mitte fahren, darf ich das?

Beitrag von oli » 23.08.2020, 10:44

Danke erst mal.
D.h., ich muss rechts fahren und damit leben, dass das Auto mich dann in einem Abstand von 0,5 Meter überholen kann. Führe ich mittig, könnte es das nicht.
Ich frage das nicht, weil ich den Autofahrer schikanieren will, nein, ich bin selber auch Autofahrer. Ich mache mir die Gedanken aus reinem Selbsterhaltungstrieb.

Fahre ich hingegen 1,2m weiter links (und somit evtl. in der Mitte), damit ich eine evtl. aufgehende Autotüre berücksichtigen kann, dann ist das legal.

alles2
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Re: Mit dem Fahrrad in der Mitte fahren, darf ich das?

Beitrag von alles2 » 23.08.2020, 11:41

Als Straßenbenützer darfst Du andere eben nicht behindern und belästigen und musst darauf vertrauen, dass sich auch diese verkehrsgerecht verhalten. Als Radfahrer muss man mit Überholmanövern durch PKWs rechnen und bist gemäß § 7 Abs. 2 StVO verpflichtet, während des Überholmanövers am rechten Fahrbahnrand zu verbleiben.

Auch gesetzlich gilt der Richtwert von einem Meter plus Geschwindigkeit des Autofahrers beim Sicherheitsabstand als vertretbar. Macht er das nicht, gefährdet er andere Verkehrsteilnehmer und kann zur Rechenschaft gezogen werden, wenn der Radfahrer es bei der Polizei anzeigt (Offizialdelikt). Sollte Dir etwas passieren, wärst Du fein raus, weil Du Dich ja an die StVO gehalten hast. Man muss eben überall damit rechnen, dass etwas passieren kann, und daher für sich entscheiden, ob er sich das antut.

Aber auf die von Dir beschriebene Selbsthilfe zurückgreifen, nur weil gerade keine Streife mit einem Seitenradar vor Ort ist, wäre auch nicht angebracht. Habe öfters schon beobachtet, dass mit einem auf dem Rad geklemmten Abstandshalter (z.B. Abstandskelle, Poolnudel) beholfen hat, um bei den KFZ-Fahrern ein Bewusstsein für den Sicherheitsabstand zu schaffen.
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Gegengleis
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Re: Mit dem Fahrrad in der Mitte fahren, darf ich das?

Beitrag von Gegengleis » 02.10.2020, 17:00

oli hat geschrieben:
23.08.2020, 10:44
D.h., ich muss rechts fahren und damit leben, dass das Auto mich dann in einem Abstand von 0,5 Meter überholen kann. Führe ich mittig, könnte es das nicht.
Das Überholen ohne ausreichenden Abstand stellt natürlich eine Verwaltungsübertretung dar und kann natürlich bei der Bezirksverwaltungsbehörde angezeigt werden. Also damit leben muss man nicht... :mrgreen: ,

oli
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Re: Mit dem Fahrrad in der Mitte fahren, darf ich das?

Beitrag von oli » 07.10.2020, 16:53

Eure Antworten sind mir verständlich,

was das für mich nun heißt:

Ich bleibe rechts, passiert mir was, bin ich Recht: ABER: Mit Recht gestorben ist auch tot.
Verzwickt das Ganze

danke euch
OLI

Novi
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Re: Mit dem Fahrrad in der Mitte fahren, darf ich das?

Beitrag von Novi » 17.04.2021, 00:03

Lies dir die Entscheidung nochmals durch... in diesem Fall schrieb der OGH, dass es legitim war, den Bereich der Dooring-Zone Freizuhalten. Eine Autotüre öffnet ca. 0,9m weit, also hat man als Radfahrer hier einen Abstand von ca. 1m einzuhalten, aber nicht vom Reifen aus gemessen, sondern vom Nächstgelegenen Teil am Fahrrad. Heißt, es ist in diesem Fall legitim, einen entsprechenden Abstand zu Halten. Auch bei einem Fahrbahnrand sollte man nicht äußerst rechts fahren, die Polizei in OÖ empfiehlt sogar Kindern, die bei der Vorbereitung zur Fahrradprüfung teilnehmen, dass sie von diesem Rand mindestens 1m Seitenabstand zu diesem, oder der Randmakierung halten, mit der Begründung, dass man im Bedarfsfall noch seitlich Ausweichen kann. Wenn man davon Ausgeht, dass der Radlenker also etwa 80cm Breit ist, und die Mindestbreite einer Fahrbahn 2,65m beträgt, und du 1m Abstand hältst, bist also fast in der Fahrbahnmitte, und der Autofahrer kann soviel Hupen und Fluchen, aber Überholen kann er dich nicht...

alles2
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Re: Mit dem Fahrrad in der Mitte fahren, darf ich das?

Beitrag von alles2 » 17.04.2021, 00:58

Eventuell hast Du eine Geschäftszahl parat (wenn es nicht gerade 2 Ob 98/02d des OGH ist). Oder Du meinst jene Entscheidung des Wiener Landesverwaltungsgericht.
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Novi
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Re: Mit dem Fahrrad in der Mitte fahren, darf ich das?

Beitrag von Novi » 18.04.2021, 12:02

Ich habe jene Entscheidung gelesen, die du oben gepostest hast...

julieb
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Re: Mit dem Fahrrad in der Mitte fahren, darf ich das?

Beitrag von julieb » 18.04.2021, 13:18

Wenn du in einer 30er-Zone mit 25km/h unterwegs bist, dürftest du ohnehin nicht überholt werden, da unter Berücksichtigung der Geschwindigkeitsbeschränkung keine ausreichende Differenz der Geschwindigkeiten erreicht werden kann.

alles2
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Re: Mit dem Fahrrad in der Mitte fahren, darf ich das?

Beitrag von alles2 » 18.04.2021, 15:26

@ Novi
Ok, dann ist dieses Missverständnis ausgeräumt. Manch einer könnte sich die Frage stellen, welche OGH-Entscheidung gemeint ist, wenn im Thread nur eine vom Verwaltungsgericht Wien zu finden ist.

@ julieb
Aus der Praxis wissen wir ja, wie es einige nicht so genau mit der Geschwindigkeit oder dem Abstand nehmen. Sonst bräuchte es keine Radarstation und Threads wie diese. Schließlich können die Verkehrssheriffs auch nicht in jede Ecke lauern.
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Dart1976
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Re: Mit dem Fahrrad in der Mitte fahren, darf ich das?

Beitrag von Dart1976 » 21.05.2021, 01:52

julieb hat geschrieben:
18.04.2021, 13:18
Wenn du in einer 30er-Zone mit 25km/h unterwegs bist, dürftest du ohnehin nicht überholt werden, da unter Berücksichtigung der Geschwindigkeitsbeschränkung keine ausreichende Differenz der Geschwindigkeiten erreicht werden kann.
Geht mir leider oft so, mein E-Bike fährt sogar 27 Km/h mit extra treten und Tacho Fehler und Regelfehler.
Aber das hindert Autofahrer nicht mich selbst in der 30 km/h Zone zu überholen. Auch Rennradfahrer ohne E-Unterstützung überholen mich oft locker.

Daher als Radfahrer vorausschauend mit dem Verkehrsfluss fahren, was für mich auch bedeutet mal nicht ganz Rechts zu Fahren.

Für mich als Radfahrer gilt ! Autofahrer zur Sicherheit nötigen ist erlaubt !
Lieber ist mir ein Autofahrer der sich über mich ärgert, als ein Autofahrer der mich übersieht!

Mittig einreihen beim Abbiegen, Handzeichen geben und der Stärkere Verkehrsteilnehmer muss auf die schwächer Rücksichtnehmen, notfalls helfe ich da gerne dabei. Alles mit den Blick auf die Sicherheit für alle. Klares Verkehrsverhalten und auf Eindeutigkeit achten, Missverständnisse vermeiden. Fehler ausgleichen!

Dart1976
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Re: Mit dem Fahrrad in der Mitte fahren, darf ich das?

Beitrag von Dart1976 » 23.05.2021, 19:24

alles2 hat geschrieben:
22.08.2020, 23:48
Man kann sagen, "mittig fahren" ist angemessen, wenn es die Situation durch vorausschauendes Fahren unter Einhaltung des Rechtsfahrgebotes begründet werden kann. Darunter fällt nicht die Unterbindung von Überholvorgängen durch den nachkommenden Fahrer.
Sehe ich anders, auch beim Fahren ganz Rechts, nach Vorschrift, unterbinde ich bereits Überholvorgänge, wenn der Gegenverkehr und die Straßenbreite nicht ausreicht. Jeden Autofahrer passiert es das ein Radfahrer eben mal nicht überholt werden kann.
Daher Radfahrer ab auf den Radweg wenn einer Vorhanden ist!
Ist eine Unterbindung eines Überholvorganges bereits eindeutig gegeben, auch beim ganz Rechts Fahren, kann durch mehr mehr Abstand vom Rechten Rand eine Eindeutigkeit hergestellt werden, die jedoch nur solange die Vorhandene Situation vorherrscht begründet ist, danach ist dem Autofahrer das Sichere Überholen einzuräumen. (Meine Persönliche Meinung ohne Berücksichtigung der Gesetzeslage.)

Das_Pseudonym
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Re: Mit dem Fahrrad in der Mitte fahren, darf ich das?

Beitrag von Das_Pseudonym » 23.05.2021, 20:41

Wie sieht das aus wenn Ich mit meinen E-Roller auf der Strasse fahre wo gleichzeitig die Strassenbahn fährt und Ich mit flotten 5kmh unterwegs bin? Ist das erlaubt?

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