Es ist soweit.
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Mein Schreiben an die MA 67
Laut Anonymverfügung GZ: MA67/
habe ich an einer Straßenstelle gehalten, die ich nur durch Verletzen eines gesetzlichen Verbotes erreichen kann.
Im Anhang befindet sich ein Foto von dem entsprechendem Fahrverbotsschild. Diese hat jedoch eine Zusatztafel ‘‘AUSGENOMMEN LADETÄTIGKEIT‘‘.
Auf der 2 Seite der PDF-Datei finden sie den Aufgabeschein vom Postamt am Liesinger Platz 2 mit Zeitstempel 15:58Uhr
Als ich zu meinem Auto kam, in dem meine Frau saß, sah ich den Streifenwagen wegfahren und meine Gattin sagte mir, dass ich gerade aufgeschrieben wurde.
Meine Bitte an Sie, da ich gerade in einer Ausladetätigkeit war und die Aktion nicht länger dauerte als max. 5 Minuten, würde ich mich freuen, wenn Sie die Anonymverfügung für Null und Nichtig erklären und auch von einer weiteren Strafverfolgung absehen.
Das ist die Antwort.
Eingabe zur
Anonymverfügung
Zu Ihrer Eingabe vom 7.10.2020 teilen wir Folgendes mit:
Die Beanstandung erfolgte, da das gegenständliche Fahrzeug auf einer Straßenstelle, die nur
durch Verletzen des Vorschriftszeichens „Fahrverbot in beiden Richtungen“ mit der Zusatztafel
„ausgenommen Ladetätigkeit“ erreicht werden konnte, abgestellt wurde.
Gemäß § 62 StVO ist unter einer Ladetätigkeit unter anderem das Beladen oder Entladen von
Fahrzeugen zu verstehen, wobei diese Tätigkeit unverzüglich begonnen und durchgeführt
werden muss. Die Ladetätigkeit muss ununterbrochen erfolgen; eine unerlaubte Unterbrechung der Ladetätigkeit liegt z. B. vor, wenn der Fahrzeuglenker Kundenbesuche macht, die
Ware verpackt, erst Vorbereitungshandlungen für das Be- oder Entladen des Fahrzeuges trifft,
Pausen einlegt oder bürotechnische Manipulationen vornimmt. Zur Ladetätigkeit gehört wohl
aber der Weg zum Heranschaffen der Ware (Erkenntnis der Verwaltungsgerichtshofes vom
15.6.1965, Zahl 1924/64, vom 19.3.1970, Zahl 1788/69, vom 27.6.1980, Zahl 3393/78, vom
21.9.1988, Zahl 87/03/0517, u. a.). Die Absicht, Güter einzukaufen und diese allenfalls später
zu verladen, genügt nicht, um die Ausnahme vom Halte- und Parkverbot für sich in Anspruch
nehmen zu können. Die für das Auf- und Abladen bestimmten Gütermengen haben vorbereitet
zu sein (Erkenntnis der Verwaltungsgerichtshofes vom 19.3.1970, Zahl 1788/69, ZVR
1970/266).
Anzumerken ist noch, dass es sich bei einer Ladetätigkeit nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes um einen Vorgang handelt, der sich auf eine Ladung oder Last beziehen
muss. Es kommt daher weder ein einzelner Gegenstand, dessen Ausmaß und dessen Gewicht
geringfügig sind und den eine Person bei sich trägt oder an sich nimmt, noch eine Mehrzahl von
Gegenständen, die zusammengenommen das Merkmal der Geringfügigkeit nach Ausmaß und
Gewicht aufweisen und von einer Person in der Hand, unter dem Arm oder in der Kleidung
transportiert werden, als Objekt eines Auf- oder Abladens in Betracht.
Die Verwirklichung des Straftatbestandes ist keinesfalls von der zeitlichen Länge der Tatzeit
abhängig, sodass auch nur eine ganz kurze Abstellung des Fahrzeuges in einer Ladezone,
ohne dass Ladetätigkeit durchgeführt wurde, eine Bestrafung nach sich zieht.
Ein Rechtfertigungsgrund, also eine Norm, die das tatbestandsmäßige Verhalten ausnahmsweise erlaubt bzw. welche die Strafbarkeit aufheben würde, liegt im gegenständlichen Fall nicht
vor.
Es wird daher empfohlen, den vorgeschriebenen Betrag fristgerecht (4 Wochen ab Ausstellungsdatum der Anonymverfügung) zur Einzahlung zu bringen, um die Einleitung eines Verwaltungsstrafverfahrens mit höheren Strafsätzen zu vermeiden.
Sollte dennoch die Ansicht bestehen, dass die Beanstandung zu Unrecht erfolgte, so besteht
lediglich die Möglichkeit, die Anonymverfügung nicht zu begleichen (gemäß § 49a Abs. 6 VStG
ist ein Rechtsmittel gegen die Anonymverfügung nicht zulässig) und auf die zugestellte Strafverfügung fristgerecht Einspruch zu erheben.
Anzumerken sei, dass in der Anonymverfügung die Zusatztafel nicht erwähnt wird. Im Antwortschreiben schon.
Soll ich die 58€ bezahlen oder soll ich es darauf ankommen lassen.
Danke für eure Antworten
LG Hexenmeister72