Oje, der Schwamm-Paragraph. Da weiß am Ende nicht, ob die Behörde einen Fehler eingesehen, Gnade walten oder dem Amt es nicht der Sache wert war.Hexenmeister72 hat geschrieben: ↑01.05.2021, 21:11Das Verwaltungsstrafverfahrens wurde mit der Bedründung der § 45 Abs. 1 des VStG eingestellt.
https://www.jusline.at/gesetz/vstg/paragraf/45
LG Hexenmeister72
Anbringung von Verkehrzeichen, Verbotstafeln
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Re: Anbringung von Verkehrzeichen, Verbotstafeln
Re: Anbringung von Verkehrzeichen, Verbotstafeln
Naja, ich kenne kaum eine Behörde, die sich ein Fehler offenkundig eingestehen würde. Fakt ist, dass sie ihm keine Verwaltungsübertretung nachweisen konnte. Punkt, aus, Amen. Da gibt es kein "Oje". Und ohne berechtigte Gründe wird man wohl kaum Gnade walten lassen, zumal man dann erst kein Verfahren eröffnet hätte. Ihm kann der tatsächliche Grund relativ wurscht sein, denn Hauptsache er musste nicht zahlen. Und wenn es wer mal genauer wissen möchte, kann man dort zu der eigenen Sache vorstellig werden und nachfragen. Der ÖAMTC meinte, dass man nach dieser Entscheidung spechteln könnte, ob sich an der Beschilderung was geändert hat.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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Re: Anbringung von Verkehrzeichen, Verbotstafeln
Dies wird gerne in Nähe von Trafiken gemacht, damit Fahrzeuge nicht unter Verwendung eines Behinderten Ausweises das Halten zu gestatten, was im konkreten Fall absurd erscheint, weil man durch den Zusatz der Ladetätigkeit genau dagegen hält.Gegengleis hat geschrieben: ↑02.10.2020, 17:08Allgemeines Fahrverbot mit der Ausnahme "Ladetätigkeit" ist schwer originell... Ich würde ja gern die entsprechende Verordnung lesen denn ich bin mir sicher dass das nicht gehörig kundgemacht ist.
Re: Anbringung von Verkehrzeichen, Verbotstafeln
Abgesehen davon, dass sich der Poster auf diesen konkreten Fall bezog, würde mich nun die Gegend jener Trafik interessieren, wo diese Schild/Tafel-Combo vorzufinden ist, ohne dass es eine Verkehrsfläche zum Fahren gäbe.
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Re: Anbringung von Verkehrzeichen, Verbotstafeln
Paragraph Vstg/paragraf/45 hat genau 6 Zahlen, die als Begründung definiert wären. Wäre interessant welcher Punkt dabei angewandt wurde, wodurch ersichtlich wäre, was nach Behördenmeinung nun dort Geltung hat.alles2 hat geschrieben: ↑01.05.2021, 22:30Naja, ich kenne kaum eine Behörde, die sich ein Fehler offenkundig eingestehen würde. Fakt ist, dass sie ihm keine Verwaltungsübertretung nachweisen konnte. Punkt, aus, Amen. Da gibt es kein "Oje". Und ohne berechtigte Gründe wird man wohl kaum Gnade walten lassen, zumal man dann erst kein Verfahren eröffnet hätte. Ihm kann der tatsächliche Grund relativ wurscht sein, denn Hauptsache er musste nicht zahlen. Und wenn es wer mal genauer wissen möchte, kann man dort zu der eigenen Sache vorstellig werden und nachfragen. Der ÖAMTC meinte, dass man nach dieser Entscheidung spechteln könnte, ob sich an der Beschilderung was geändert hat.
45 /3 wird genau wegen "Gnade" angewandt - die Omi mit Herzinfarkt ins Krankenhaus gebracht und Parkverbot übersehen.
Re: Anbringung von Verkehrzeichen, Verbotstafeln
Aaah, sehr gut! Tatsächlich ist unklar, ob eine konkrete Ziffer herangezogen wurde oder man es sich nur leicht gemacht hat. Ich hingegen ging davon aus, dass man unserem Antrag Folge leistete, wonach wir uns auf Z.1 stützten. Wie Du berechtigt einwendest, muss das nicht unbedingt sein. Dennoch lasse ich nicht von der Annahme ab, dass man unserer konkreten Argumentationslinie gefolgt ist und unserem Begehren nachkam. Hat was mit einem besseren Gefühl und so psychische Schnickschnacks zu tun
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Re: Anbringung von Verkehrzeichen, Verbotstafeln
Sapperlot, hitzige Debatte hier.
Meiner Meinung nach würden Ziffer1, 2, u. 6 in Kraft treten.
Mir ist eigentlich wichtig, dass ich nichts bezahlen musste.
Da wieder rum muss ich mich bei alles2 und dem ÖAMTC in OÖ bedanken. Die Wiener hätten mir den Rat gegeben, die Strafe zu zahlen.
Es ist halt nicht schlecht, in solchen Fällen eine 2te Meinung ein zu holen.
An der Beschilderung hat sich bis Dato nichts geändert.
Meiner Meinung nach würden Ziffer1, 2, u. 6 in Kraft treten.
Mir ist eigentlich wichtig, dass ich nichts bezahlen musste.
Da wieder rum muss ich mich bei alles2 und dem ÖAMTC in OÖ bedanken. Die Wiener hätten mir den Rat gegeben, die Strafe zu zahlen.
Es ist halt nicht schlecht, in solchen Fällen eine 2te Meinung ein zu holen.
An der Beschilderung hat sich bis Dato nichts geändert.
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