Strafe für falsch parken und kein Parkticket

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muepsi
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Strafe für falsch parken und kein Parkticket

Beitrag von muepsi » 07.08.2020, 08:54

Hallo zusammen,

ich hätte mal eine Frage:

Ist es möglich, wenn man schon für falsch parken bestraft wird, auch noch eine Strafe für keinen gültigen Parkschein zu bekommen? Für mich schließen sich die zwei Delikte gegenseitig aus.

Zur Situation:
Das ganze hat sich in Wien 1100 abgespielt:
Ich habe mein Auto auf jeden Fall ungünstig auf den Gehweg gehalten, da ich mit meinen Eltern zwei schwere Küchenarbeitsplatten ausladen musste und ich so nah wie nur möglich an der Haustüre stehen wollte. Also das Auto war defnitv falsch geparkt und ich hatte natürlich auch keinen gültigen Parkschein in diesem Moment. Ich war irgendwie der Meinung das ich gerade eine Ladetätigkeit durchführe und deswegen auch nicht parke. Was aber noch dazu kommt ist, dass mein Vater zu jeder Sekunden während wir die Arbeitsplatten getragen haben mit dem Autoschlüssel neben dem Auto gestanden ist und jeder Zeit bereit gewesen wäre das Auto zurückzusetzen, falls notwendig. In diesem Moment kam ein Parkwächter vorbei und hat das ganze geahndet. Nun haben wir zwei Strafen bekommen, einmal für falsch parken und einmal für kein gültigen Parkschein.

Meine Frage nun, ist das rechtlich möglich? Können wir Einspruch erheben? Kennt jemand so eine ähnliche Situation?

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe :)

Viele Grüße
Magnus



alles2
Beiträge: 3268
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Strafe für falsch parken und kein Parkticket

Beitrag von alles2 » 12.08.2020, 03:35

Moment, Dein Vater hätte jede Sekunde das Fahrzeug wegführen können und trotzdem hat der Parkraumüberwacher zumindest vor seinen Augen zwei Strafen ausgestellt!?! Ist für mich nicht ganz schlüssig. Wenn der Vater noch am Fahrzeug war, hätte er ja jederzeit ein Parkticket lösen und der Parkwächter hätte Euch bestraft, bevor ihm das möglich war...

Ich würde meinen, dass Dein Denkansatz dem § 22 (2) VStG widerspricht:
Hat jemand durch mehrere selbstständige Taten mehrere Verwaltungsübertretungen begangen oder fällt eine Tat unter mehrere einander nicht ausschließende Strafdrohungen, so sind die Strafen nebeneinander zu verhängen. Dasselbe gilt bei einem Zusammentreffen von Verwaltungsübertretungen mit anderen von einer Verwaltungsbehörde zu ahndenden strafbaren Handlungen.
In Deinem Fall handelt es sich um ein paar Einzeldelikte. Wenn bei einem Dauerdelikt, beispielsweise Halteverbot ohne zeitliche Einschränkung, zwei Strafmandate verhängt worden wären, würde ich die Einwände verstehen.

Weil die Frage einer ähnlichen Situation gekommen ist: In Klagenfurt steht gegenüber einem Polizeiposten anscheinend seit rund einem Monat ein Fahrzeug ununterbrochen in einer täglich neu beginnenden Kurzparkzone. Der Parkwächter darf für jeden Tag einen Strafzettel ausstellen, weil das Delikt täglich neu begangen wurde (Einzeldelikte statt Dauerdelikt).

Ihr könnt immer Rechtsmittel einbringen oder auf Kulanz hoffen. Nur ist die Frage, wie aussichtsreich es ist.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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