Fahrprüfung (Durchfallquote)

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
Antworten
mcu94
Beiträge: 2
Registriert: 02.08.2020, 02:31

Fahrprüfung (Durchfallquote)

Beitrag von mcu94 » 02.08.2020, 02:58

Hallo,

ich habe diese Seite nach hilfreicher Information durchforstet, leider habe ich mir selbst nicht weiterhelfen können.

Ich hatte meine Fahrprüfung fürs Motorrad, mein Fahrprüfer hat die Nachbesprechung mit einem Großen Lob begonnen:
"Diese Strecke die wir heute gefahren sind, ist für Fahranfänger keineswegs eine leichte gewesen, dennoch hast du diese super gemeistert." Dann folgte das aber - "aber ich kann dir den Führerschein nicht geben"

Kurz zu mir M 26 bereits im Besitz des B Führerscheins 6 Jahren.

Mir wurde vorgeworfen das ich meine Spur im Fahrstreifen nicht mittig befahren habe, sonder oft links aufgehalten habe. (Wobei ich das ja beim Rechts abbiegen solange es die Situation zulässt auch machen soll.) - Schwerer Fehler

Blickverhalten beim Fahrstreifen wechsel - Ich habe zuerst geblinkt und dann geschaut - Schwerer Fehler
Richtige Ausführung des Fahrstreifen wechsel - Siehe oben - Schwerer Fehler

Verkehrsbeurteilung

"15" Jähriger bewegt sich Richtung Kreuzung ist aber noch nicht im Kreuzungsbereich, ein Gefahrenloses passieren der Kreuz war für alle beteiligten möglich, deshalb bin ich weitergefahren. Der Fußgänger war ca. einige Meter auf dem Weg/Straße in Richtung Kreuzungsbereich unterwegs.

Selbe Situation mit einem Rechts kommendem Fahrzeug - dieser war noch weit von der Kreuzung entfernt ich habe die Kreuzung passiert. -- 1 Schwerer Fehler 1 Mittlerer Fehler 1 Leichter Fehler

In beiden Fällen hat das Fahrschulauto stehen bleiben müssen, mir wurde am Anfang der Prüfung gesagt ich solle keine Rücksicht aufs Fahrschulauto nehmen.

Ich habe zwei mal den Blinker nicht betätigt mittlerer Fehler. (Akzeptiere ich einfach so, kann sein das ich den Blinker nicht kräftig genug verschoben habe)

Am Ende der Prüfung meinte der Prüfer noch, es tut mir leid Sie verstehen es sicher, der Auditor war dabei ich habe strenger bewerten müssen, unter anderen Umständen wäre ein anderes Ergebnis gefallen.

Ich habe die Message so aufgenommen, du hast Bestanden aber wir haben dich durchfliegen lassen müssen. Ich hatte auch keine Chance meine Fehler zu erklären. Es ist ja nicht so als wäre ich da zum Ersten Mal im Straßenverkehr.

Ich habe eine Beschwerde an das Magistrat geschrieben, befürchte aber doch, das dies einfach unter dem Teppich gekehrt wird.

Ich habe im Erfahrung bringen können, das es beim Fahrstreifen wechsel keinen Gesetztes Text gibt welcher vorschreibt wie dies zu Handhaben ist. Hauptsache es ist beides gemacht, genau so wie ich entschieden haben die Kreuzung zu überfahren, da der Junge und das Fahrzeug noch nicht in Kreuzungsnähe waren und somit habe ich auch niemanden gefährdet oder behindert.

Wäre es möglich das bei Überprüfung der Prüfung und nach Einvernahme des Fahrlehrers, ich die Prüfung nachträglich "bestehe" und ich den Führerschein zugeschickt bekomme ?



andy1820
Beiträge: 4
Registriert: 26.07.2020, 22:07

Re: Fahrprüfung (Durchfallquote)

Beitrag von andy1820 » 02.08.2020, 04:12

Das im Nachhinein zu beanstanden ist schwierig, vor allem ohne Beweise. Ich habe mal einen ähnlichen Fall erlebt, bei dem der Prüfer einen Sperrfehler angekreuzt hat (d.h. sofort nicht bestanden) mit einer Begründung, die laut offizieller Kriterien nur einen schweren Fehler gerechtfertigt hätte. Trotz diesem schriftlichen Beweis - nämlich dem Prüfungsprotokoll - war da kaum was zu machen. Ich habe den Vorfall auch mit einem Fahrlehrer der betreffenden Fahschule besprochen, welcher zudem ein guter bekannter von mir war und der meinte, dass wenn man da überhaupt was dagegen tun kann man das unmittelbar noch unter der Anwesenheit des Prüfers reklamieren hätte müssen. Vielleicht gäbe es sogar die Chance sich die Prüfungsgebühr erstatten zu lassen, wenn man beweisen kann, dass der Prüfer einen Fehler gemacht hat. Das beweist jedoch nicht, dass man bei der Prüfung alles richtig gemacht hat, weshalb man um eine erneute Prüfung nicht wirklich herumkommen wird.

mcu94
Beiträge: 2
Registriert: 02.08.2020, 02:31

Re: Fahrprüfung (Durchfallquote)

Beitrag von mcu94 » 02.08.2020, 04:32

Ich habe mich bei den Punkten Spursicherheit, Fahrstreifenwechsel, "Vorrangsverletzung" auch versucht zu Verteidigen da diese Anschuldigungen meiner Meinung nach schwer war, ich wollte die Polizei hinzu ziehen, diese sagte mir aber das aktuell kein Fahrzeug zu Verfügung stünde und ich mit längerer Wartezeit rechnen müsste, habe am selben tag noch Nachtdienst gehabt.

Um 17 Uhr haben auch alle anderen Ämter schon zu, deshalb habe ich am selben Tag noch eine Schriftliche Beschwerde eingelegt.

Ich hab nur meinen Fahrlehrer als Zeugen, der Prüfer hätte den Auditor evtl. auf seiner Seite (mein Prüfer ist der Vorgesetzte des Auditors im Unternehmen).

alles2
Beiträge: 3268
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Fahrprüfung (Durchfallquote)

Beitrag von alles2 » 02.08.2020, 12:37

Sehe es so wie der Vorposter. Du könntest Dich je nach Streitlust trotzdem an den KfV, den Landeshauptmann (dieser bestellt und enthebt nach FSG-PV den Fahrprüfer und das Prüferhandbuch kann je nach Bundesland variieren) oder das BMVIT (das BAV gibt es nicht mehr) wenden.

Definitiv sieht das Prüferhandbuch nicht vor, dass bei Anwesenheit des Auditors eine Prüfung strenger zu beurteilen wäre. Daher riecht es verdächtig nach Willkür, wenn die Entscheidung nicht auf sachliche Motive beruht. In dem Fall könnte man den zivilrechtlichen Weg über das Gericht wagen, wobei man das Prozessrisiko tragen würde (unter der Annahme, dass es sich bei einem Fahrprüfer um einen nichtamtlichen Sachverständigen handelt, der nicht nach § 302 StGB belangt werden kann). Kann mir aber schwer vorstellen, dass es zu was führen würde. Dabei würde wohl nicht mehr herausschauen, als dass für die zweite Prüfung nichts mehr zu zahlen wäre. Auch könnte es sein, dass man erst nach endgültigem Abschluss des Verfahrens zur nächsten Prüfung antreten kann.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 26 Gäste