vorläufiger Führerschein

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matthias198080@gmail.com
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vorläufiger Führerschein

Beitrag von matthias198080@gmail.com » 24.07.2020, 10:41

Hallöchen,

Was passiert im Ausland, wenn man mit einem vorläufigen Fuehrscheine aufgehalten wird.

Wird einen der Fuehrschein in Österreich angenommen oder bekommt man lediglich eine Strafe, weil man den Führerschein nicht mit hatte?

Eine Lenkerberechtigung besitze ich ja.

Danke



alles2
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Re: vorläufiger Führerschein

Beitrag von alles2 » 24.07.2020, 11:23

Soweit ich mich erinnern kann, sollten alle Informationen dazu auch in dem vorläufigen Führerschein enthalten sein. Eben dass es maximal 4 Wochen nur in Österreich gültig ist.

Grundsätzlich ist man verpflichtet, den Führerschein beim Führen eines KFZ dabei zu haben, sonst droht ein geringer Bußgeld. In Österreich können die Beamten prüfen, ob es eine aufrechte Lenkerberechtigung gibt. Dessen deutschen Kollegen haben diese Möglichkeit bei ausländische Fahrer nicht ohne weiteres. In dem Fall kann es vom deutschen Beamten abhängen, wie er den vorläufigen Führerschein beurteilt und mit Glück könnte man straffrei davonkommen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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Re: vorläufiger Führerschein

Beitrag von matthias198080@gmail.com » 24.07.2020, 11:33

Danke, also wird es ansonsten quasi gehandhabt, als hätte ich den Führerschein nicht dabei....wenn man sagt, man hat ihn vergessen. Eine Abfrage wird ja sicher ergeben, das man eine Lenkerberechtigung besitzt

alles2
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Re: vorläufiger Führerschein

Beitrag von alles2 » 24.07.2020, 14:33

Genau so ist es. Und weil man den Lappen bei sich haben muss, würde eben eine Multa anfallen. Die polizeiliche Abfrage ist mit Aufwand verbunden und würde dazu dienen, ob es wirklich eine Lenkerberechtigung gibt. Ob das in Deinem Fall auch die deutschen Polizisten einfach so können, wüsste ich jetzt nicht.

Aber es geht auch darum, dass man jemanden den Schein vor Ort abnehmen kann, sollte eine gröbere Verwaltungsübertretung vorgefallen sein. Ist man nicht im Besitz eines solchen, wird es freilich schwieriger.
Zuletzt geändert von alles2 am 31.01.2022, 12:00, insgesamt 1-mal geändert.
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mastercrash
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Re: vorläufiger Führerschein

Beitrag von mastercrash » 24.07.2020, 19:21

Das sehe ich anders!

Nach § 13 Abs 2 FSG ist der vorläufige Führerschein nur innerhalb Österreichs gültig, er ist also faktisch per Gesetz auf das Gebiet Österreichs beschränkt.
... und berechtigt zum Lenken von Kraftfahrzeugen für die jeweilige Klasse innerhalb Österreichs
In Staaten außerhalb Österreichs kann daher eine Strafanzeige zB in Deutschland wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis die Folge sein. Außerdem kann es Probleme mit der Versicherung im Falle eines Unfalles im Ausland geben (Regress).
Ich weise darauf hin, dass auf die von mir in diesem Forum gegebenen kostenlosen Auskünfte keine Gewährleistung auf Richtigkeit besteht und keine professionelle Rechtsberatung ersetzen kann.

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Re: vorläufiger Führerschein

Beitrag von matthias198080@gmail.com » 24.07.2020, 21:37

Scheint mir auch vernünftig !

alles2
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Re: vorläufiger Führerschein

Beitrag von alles2 » 24.07.2020, 22:01

Verstehe jetzt nicht so ganz, wo da der Widerspruch zu meinen Angaben sind. Hatte ebenso erwähnt, dass der vorläufige Führerschein nur innerhalb des ausgestellten Landes gilt.

Darüber hinaus würde ich schon unterscheiden, ob man den Führerschein nur vergessen oder ob man tatsächlich keine Lenkerberechtigung hat. Wenn ein deutscher Bürger in seinem Land seinen Führerschein nicht mitführt, ist ein Bußgeld fällig. Wie kommt ein Österreicher dazu, dass er sich mit einer Strafanzeige herumschlagen muss.
Wenn ein Einheimischer gar kein KFZ lenken darf, dann ist von einer Strafanzeige auszugehen, was auch für Ausländer gilt.

Da ich in Grenznähe wohne und öfters in Deutschland bin, war ich auch mal in er Situation, dass man mich dort wegen dem vergessenen Schein erwischt hat. 36 Euro waren fällig und aus. Noch einmal, Führerschein vergessen ist was anders als Fahren ohne Erlaubnis. Aber kann gut sein, dass sich da Theorie und Praxis widersprechen, wenn jemand glaubt, er wüsste, wovon er redet.
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mastercrash
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Re: vorläufiger Führerschein

Beitrag von mastercrash » 24.07.2020, 23:47

Ich finde die Ratschläge die Sie oftmals in diesem Forum geben echt gefährlich! Das meisten Tipps scheinen Sie nach Ihrem persönlichen Gutdünken ohne rechtliche Grundlage oder Recherche zu geben...
alles2 hat geschrieben:
24.07.2020, 22:01
Darüber hinaus würde ich schon unterscheiden, ob man den Führerschein nur vergessen oder ob man tatsächlich keine Lenkerberechtigung hat.
Natürlich, das Vergessen ist eine Ordnungswidrigkeit, das Fahren ohne Fahrerlaubnis in den meisten europäischen Staaten eine Straftat.

In diesem Fall aber wurde der Führerschein nicht vergessen, er wurde noch nicht ausgestellt. Der ausgestellte vorläufige Führerschein ist nach dem FSG leg cit nur innerhalb Österreichs gültig (per Gesetz wörtlich beschränkt). Er entspricht auch nicht den Vorgaben der Richtlinie 2006/126/EG über europäische Führerscheine. Andere Mitgliedstaaten müssen nur
1) Führerscheine anerkennen, die den Vorgaben der Richtlinie 2006/126/EG entsprechen (EU Führerschein)
oder
2) vor dem in Kraft treten der besagten Richtlinie ausgestellt wurden (die alten Papierführerscheine)

Ist keine der beiden Voraussetzungen erfüllt, fährt man ohne gültige Fahrerlaubnis. Kann gut sein, dass die Polizei ein "Auge zudrückt". Je nachdem wen man bei einer Verkehrskontrolle erwischt gibt es aber dennoch eine Strafanzeige, denn genau genommen hat die Polizei bei Straftaten keinen Ermessensspielraum und wäre verpflichtet den Sachverhalt an die StA weiterzuleiten.

In einem Strafverfahren würde es sicherlich bei der Strafzumessung eine Rolle spielen, ob jemand den Führerschein eigentlich schon hatte, dieser aber bloß noch nicht ausgestellt wurde. Gut möglich, dass die Staatsanwaltschaft hier von einem besonders milden Fall ausgehen würde, weil es nur eine Formalität ist. Der Tatbestand wäre aber grundsätzlich dennoch erfüllt.
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alles2
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Re: vorläufiger Führerschein

Beitrag von alles2 » 25.07.2020, 00:05

Ah, ok, da ist mir beim vorherigen Beitrag ein Versehen passiert. Tut mir leid für das Missverständnis. Ich war mit dem Kopf beim Thema vergessener Führerschein anstatt beim vorläufigen Führerschein (eine bestimmte Bemerkung des Fragestellers blieb bei mir mehr hängen als das eigentliche Thema).

Meiner Meinung hast Du Dich aber auch nicht wirklich glücklich verhalten, indem Du erwähntest, dass Du es anders siehst, ohne es zu konkretisieren. Du bemühtest dann ein Zitat, das genau das wiedergab, was ich ohnehin längst ausführte!

Also ich weiß noch immer nicht, was Dein provokantes "Das sehe ich anders!" soll. Denn im Prinzip hast Du mir nicht erwähnt, was ich davor falsch gesagt haben soll. Dass man das eine oder andere ergänzen und die wildesten Szenarien durchspielen kann, bleibt jedem unbenommen. Aber nachdem Du selber sagst, dass die Polizei ein Auge zudrücken kann, weiß ich noch immer nicht, was Du da anders siehst! Vielleicht wäre es weniger verwirrend gewesen, wenn Du einfach nur das eine oder andere zusätzlich angemerkt hättest. Ich bin nicht allwissend und warte gerne mal ab, bis sich wer anderer zu gewissen Themen äußert, bevor ich meinen sprichwörtlichen Senf dazugebe.

Was Du von meinen Beiträgen hältst, danach hat Dich hier niemand gefragt und interessiert auch niemanden an dieser Stelle. Daher es bitte für Dich behalten oder per PM, falls es irgendwie mit Deinem Gewissen vereinbar ist. Unterstellungen (Stichwort Gutdünken) sind bitte auch zu unterlassen. Ich habe zwar nicht sämtliche Gesetze im Blick, da es nicht mein Beruf ist, aber so einiges kann ich aus der Praxis berichten. Bevor man sich ein Urteil über jemanden erlaubt, sollte man sich die Mühe machen, ihn besser kennenzulernen. Außer man verzichtet auf die Netiquette und greift gerne auf Untergriffigkeiten zurück!
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mastercrash
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Re: vorläufiger Führerschein

Beitrag von mastercrash » 25.07.2020, 00:24

alles2 hat geschrieben:
25.07.2020, 00:05
Denn im Prinzip hast Du mir nicht erwähnt, was ich davor falsch gesagt haben soll.
Dann gerne hier noch einmal:

Der Fragesteller:
matthias198080@gmail.com hat geschrieben:
24.07.2020, 11:33
Danke, also wird es ansonsten quasi gehandhabt, als hätte ich den Führerschein nicht dabei....wenn man sagt, man hat ihn vergessen. Eine Abfrage wird ja sicher ergeben, das man eine Lenkerberechtigung besitzt
Unmittelbar darauf Sie:
alles2 hat geschrieben:
24.07.2020, 14:33
Genau so ist es. Und weil man den Lappen bei sich haben muss, fällt eben eine Multa an.
Sie verleiten hier jemanden zu einer Straftat im Ausland, indem Sie schreiben, genau so wäre es, dabei begeht die Person dabei eine Straftat. Da hört der Spaß für mich auf. Der Fragesteller kann sich dann ja bei Ihnen bedanken, wenn er sich vor einem zB deutschen Gericht wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis verantworten muss und am Ende eine Vorstrafe im Strafregister stehen hat.


Nebenbei:
Jeder, der im Jus-Studium Verwaltungsrecht hinter sich hat, weiß, dass der Führerschein (die Karte selbst) ein Bescheid ist. Dieser wird mit ZUGANG wirksam. Hat man den Bescheid nicht erhalten, gilt er nicht, auch wenn man alle Voraussetzungen erfüllt und den Antrag auf Ausstellung schon gestellt hat und selbst wenn die Behörde diesen bereits ausgestellt hat.
Man hat dann eine Lenkberechtigung, sobald man die Karte zum ersten Mal berührt bzw. wenn sie postalisch zugestellt würde ab dem folgenden Tag der RsB Zustellbenachrichtigung im Briefkasten bei Abwesenheit (Zugangsfiktion, weil sie in den "Machtbereich" des Empfängers gelangt ist).

Ein späterer Verlust des Bescheidträgers (zB Führerschein verloren), ändert an der Wirksamkeit natürlich nichts mehr. In dem Fall hat man ihn tatsächlich nur vergessen. Wichtig ist, dass man einmal einen Führerschein hatte und dieser zwischenzeitlich nicht wieder eingezogen wurde (zB wegen Ordnungswidrigkeiten/Straftaten im Straßenverkehr oder ähnliches). Stellt die Behörde dann bis zum Eintreffen einer neuen Karte einen Ersatz aus, der ebenfalls nicht den Vorgaben der EU entspricht, hätte man ihn im Ausland tatsächlich einfach nur nicht dabei (also "vergessen").

Die Annahme des vorläufigen Führerscheins, der eben per Gesetz beschränkt ist (und nicht die Voraussetzungen eines EU Führerscheins besitzt), ist kein Ersatz für den Zugang des tatsächlichen Bescheids.
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alles2
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Re: vorläufiger Führerschein

Beitrag von alles2 » 25.07.2020, 05:07

Danke, geht doch! Bin etwas verwundert darüber, dass es Deine Rückmeldung auch in vernünftig gibt. Denn eigentlich hatte ich schon vorher wertfrei vermittelt, dass ich den Widerspruch nicht erkennen kann. Da wurdest Du aber persönlich und angriffig.

Es ist schön, dass Du uns vermittelst, unter welchen Umständen andere Mitgliedsstaaten Führerscheine anerkennen MÜSSEN. Soll heißen, dass die Staaten darüber hinaus auch andere Formen anerkennen KÖNNEN. Und wenn Du meine Zeilen aufmerksam gelesen hättest, wäre Dir aufgefallen, dass ich mich nur auf Deutschland bezogen habe und erwähnte, dass die Polizei den vorläufigen Führerschein anerkennen KANN.

Daher wäre ich Dir sehr verbunden, wenn Du uns auch die Richtlinie oder sonstwas vorlegen könntest, wonach die Polizei bei einem nicht "ordentlichen" Führerschein keinen Ermessensspielraum hätte und verpflichtet sei, dass der Staatsanwaltschaft zu melden. Ich darf erinnern, dass meine meisten Tipps angeblich nach persönlichen Gutdünken ohne rechtliche Grundlage oder Recherche von mir kommen!

Und stell Dir vor, ein Österreicher arbeitet in Deutschland, macht eine Verlustanzeige wegen seines Lappens, bekommt den Vorläufigen, fährt über die Grenze und wird aufgehalten. Ich weiß nicht, ob manche in ihrer eigenen Realität oder Welt leben. Aber das wäre sowas von absurd, wenn man dafür eine Starfanzeige bekommen würde.

Aber es geht ja noch dreister, um mich möglichst zu diffamieren, diskreditieren oder in ein kriminelles Eck zu stellen. Da weise ich extra auf die Mitführpflicht von Führerscheinen hin. Erwähne noch, dass der Vorläufige nur in Österreich gültig ist und man ansonsten mit einer Strafe zu rechnen hat. Aber mich dennoch als einen Art Anstifter zu "denunzieren", geht auf keine Kuhhaut, um es auf gut Deutsch auszudrücken.
In der Annahme, dass der Fragesteller volljährig und mündig ist, liegt es doch in seiner Hand, wie er die Informationen verarbeitet. Mal ein heftiges Beispiel: Jemand will einen Mord begehen, auf den "lebenslang" stehen würde. Von einem Freund erfährt er beiläufig, dass auf diesen Straftatbestand fälschlicherweise bis zu 10 Jahre stehen. Der potentielle Mörder denkt sich, das nehme ich in Kauf. Da frage ich mich schon, was der Freund dafür kann. Der Alibi-Mörder wäre meiner Einschätzung ganz allein für seine Tat verantwortlich. Denn er wusste, dass man das nicht darf.

Und weil der Fragesteller explizit erwähnt: "Eine Abfrage wird ja sicher ergeben, das man eine Lenkerberechtigung besitzt", dann wird er schon wissen, warum er das hervorhebt. Ich würde das auch so sehen und da berichte ich einmal mehr aus der Praxis. Denn nach einer Verlustanzeige wurde ich auch von der heimischen Polizei aufgehalten. Den Vorläufigen hatte ich nicht mit, auch weil es nicht mein Fahrzeug war. Dem Beamten, der mich nach dem Führerschein fragte, erwiderte ich, den nicht dabei zu haben. Er fragte nach dem Grund und ich meinte nur, dass es passieren kann. 35 Euro bezahlt und fertig, nachdem die Abfrage ergab, dass ich über eine Lenkerberechtigung verfüge. Das Thema "vorläufig" kam dabei nie zur Sprache. Muss natürlich nichts heißen. Schließlich kann ich nicht beurteilen, ob die "Straßenpolizei" (nicht das Verkehrsamt) diese Info haben könnte.

Und weil ich noch immer über Deine vorgebrachte "Straftat" entsetzt bin, die für mich einfach realitätsfremd erscheint (ich beziehe mich dabei nach wie vor nur auf Deutschland), habe ich in einer großen Such-Maschine "vorläufiger Führerschein Österreich Deutschland" eingegeben. Unter den ersten Ergebnissen findet man Informationen wie (bussgeld-katalog.de oder so):
Ein Führerschein, der nur vorläufig gilt, ist wiederum selbst in Europa nicht überall bekannt, deswegen kann es Ihnen tatsächlich passieren, dass Ihr vorläufiger Führerschein in verschiedenen EU-Staaten nicht anerkannt wird.

Kann ich mit einem vorläufigen Führerschein ins Ausland fahren?
In der Regel nicht. Anders als der EU-Führerschein in Scheckkartenformat ist der vorläufige Führerschein nur in Deutschland gültig.
Oder auf der Europa-Seite:
Sie besitzen einen vorläufigen oder befristeten Führerschein:
Vorläufige oder befristete Führerscheine sowie internationale Führerscheine oder andere Bescheinigungen, die in Ihrem Heimatland ausgestellt wurden, unterliegen keiner EU-Regelung und werden in anderen EU-Ländern eventuell nicht anerkannt.

Wenn Sie im Besitz eines vorläufigen Führerscheins sind und in ein anderes EU-Land ziehen, sollten Sie sich bei der für Führerscheine zuständigen nationalen Behörde des Landes, in das Sie ziehen, über die geltenden Vorschriften erkundigen.

Also wenn ich mir das so ansehe, geht das mehr in meine Richtung anstatt das hier beschriebene Horrorszenario. Demnach kann es im EU-Raum passieren, dass der Vorläufige nicht anerkannt wird. Heißt im Umkehrschluss, dass die Anerkennung auch möglich ist. Also von Straftaten sind wir dahingehend meilenweit entfernt. Es wird auch nicht ausgeschlossen, dass an mit dem Vorläufigen nicht ins Ausland fahren darf (Stichwort in der Regel). Weil AUT und DE eine gemeinsame Sprache haben, sehe ich aktuell wenig Hindernisse, warum ein Beamter des großen Bruders den Vorläufigen nicht anerkennen darf.
Lustig wird es ja, wenn dort steht, dass der Vorläufige keiner EU-Regelung entspricht.

Da fällt mir gerade ein. Irgendwas war da mit "persönlichen Gutdünken ohne rechtliche Grundlage oder Recherche". Ich habe Dir eine Hausaufgabe mitgegeben. Ob Du diese machst, sei Dir überlassen. Deine Absichten sind mir schon klar. Und ich nehme den öffentlichen Kampf nur an, weil ich boshafte Unterstellungen in für alle einsehbare Foren nicht kommentarlos hinnehmen kann, um falsche Behauptungen richtigzustellen. Hättest Du Dich für etwaige Äußerungen entschuldigt (setzt Einsicht und Verständnis voraus), wäre es nicht dermaßen ausgeufert.
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mastercrash
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Re: vorläufiger Führerschein

Beitrag von mastercrash » 25.07.2020, 06:20

alles2 hat geschrieben:
25.07.2020, 05:07
Es ist schön, dass Du uns vermittelst, unter welchen Umständen andere Mitgliedsstaaten Führerscheine anerkennen MÜSSEN. Soll heißen, dass die Staaten darüber hinaus auch andere Formen anerkennen KÖNNEN.
Wenn ein Staat kein Interesse daran hat, eine Straftat zu verfolgen, obwohl diese vorliegt, wird diesem kein anderer Mitgliedstaat dreinreden. Sprich: Wenn ein Österreicher in Deutschland auch ganz ohne Führerschein fährt aber die deutschen Behörden das Verfahren gegen ihn einstellen, wird weder Österreich noch die EU etwas dagegen sagen.
Immerhin ist die Strafverfolgung immer noch hoheitliche Aufgabe der einzelnen Mitgliedstaaten.
alles2 hat geschrieben:
25.07.2020, 05:07
Und wenn Du meine Zeilen aufmerksam gelesen hättest, wäre Dir aufgefallen, dass ich mich nur auf Deutschland bezogen habe und erwähnte, dass die Polizei den vorläufigen Führerschein anerkennen KANN.

Daher wäre ich Dir sehr verbunden, wenn Du uns auch die Richtlinie oder sonstwas vorlegen könntest, wonach die Polizei bei einem nicht "ordentlichen" Führerschein keinen Ermessensspielraum hätte und verpflichtet sei, dass der Staatsanwaltschaft zu melden.
In Österreich nach § 78 StPO. Wenn der Polizei das Vorliegen einer Straftat bekannt wird hat sie keinen Ermessensspielraum und der Polizist würde sich selbst strafbar machen, falls er die Anzeige unterlässt. Dies gilt auch in Deutschland und in praktisch allen EU Ländern. Strafbar machen würde sich der Polizist je nach genauer Konstellation der Strafvereitelung im Amt oder Missbrauch der Amtsgewalt.
alles2 hat geschrieben:
25.07.2020, 05:07
Und stell Dir vor, ein Österreicher arbeitet in Deutschland, macht eine Verlustanzeige wegen seines Lappens, bekommt den Vorläufigen, fährt über die Grenze und wird aufgehalten. Ich weiß nicht, ob manche in ihrer eigenen Realität oder Welt leben. Aber das wäre sowas von absurd, wenn man dafür eine Starfanzeige bekommen würde.
Bitte dazu meinen letzten Beitrag noch einmal lesen und verstehen. Sobald man den Führerschein einmal hat ist der Verlust des Bescheidträgers (der Plastikkarte) irrelevant, man hat dann die Fahrerlaubnis. Der Führerschein ist aber ein Bescheid im Scheckkartenformat, der erst mit dem ersten Zugang wirksam wird.
Bevor man den EU Führerschein nicht ausgehändigt bekommen hat, hat man keinen EU Führerschein und das selbst dann, wenn er bereits gedruckt ist und auf der Behörde liegt. Sobald man den EU Führerschein einmal hat ist der Bescheid zugegangen und solange dieser nicht aufgrund klar im Gesetz definierter Gründe wieder entzogen wird, kann man sich allenfalls noch wegen des Nicht-Mitführens als Ordnungswidrigkeit strafbar machen.
alles2 hat geschrieben:
25.07.2020, 05:07
Und weil der Fragesteller explizit erwähnt: "Eine Abfrage wird ja sicher ergeben, das man eine Lenkerberechtigung besitzt", dann wird er schon wissen, warum er das hervorhebt. Ich würde das auch so sehen und da berichte ich einmal mehr aus der Praxis.
Wenn alles korrekt funktioniert sollte in dem Fall eine Abfrage ergeben, dass man eben keinen gültigen EU Führerschein besitzt, weil es noch keine Zustellung gegeben hat und der Führerschein daher noch nicht gültig ist. Das hängt aber wahrscheinlich davon ab, ob der fertige Führerschein schon irgendwo abholbereit liegt oder eben noch nicht gedruckt wurde, sprich schlussendlich wann im Computer der Führerschein als gültig eingetragen wird. Das ist dann aber eine technische Frage, keine rechtliche. Die Führerscheinnummer jedenfalls wird unmittelbar beim Druckauftrag an die Staatsdruckerei vergeben, der einmal wöchentlich für alle zu druckende Führerscheine erstellt wird. Ohne Führerscheinnummer kann im System auch kein gültiger Führerschein aufscheinen.

Rechtlich gesehen fährt im EU Ausland jemand so lange ohne Fahrerlaubnis, bis ihm der EU Führerschein (die Plastikkarte nach der EU Richtlinie) erstmalig zugegangen ist und erfüllt damit vor diesem Zeitpunkt zB in Deutschland den Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Ich weise darauf hin, dass auf die von mir in diesem Forum gegebenen kostenlosen Auskünfte keine Gewährleistung auf Richtigkeit besteht und keine professionelle Rechtsberatung ersetzen kann.

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Re: vorläufiger Führerschein

Beitrag von matthias198080@gmail.com » 25.07.2020, 07:40

Ich kann euch sagen, eine Abfrage würde wahrscheinlich positiv ausfallen, da der vorläufige und der "Echte" die selbe Nummer tragen, es steht aber auch explizit am Vorläufigen "Nur innerhalb Österreichs gültig" das Thema hat sich sowieso erübrigt da gestern mein neuer gekommen ist. Danke euch beiden!

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