Danke, geht doch! Bin etwas verwundert darüber, dass es Deine Rückmeldung auch in vernünftig gibt. Denn eigentlich hatte ich schon vorher wertfrei vermittelt, dass ich den Widerspruch nicht erkennen kann. Da wurdest Du aber persönlich und angriffig.
Es ist schön, dass Du uns vermittelst, unter welchen Umständen andere Mitgliedsstaaten Führerscheine anerkennen
MÜSSEN. Soll heißen, dass die Staaten darüber hinaus auch andere Formen anerkennen
KÖNNEN. Und wenn Du meine Zeilen aufmerksam gelesen hättest, wäre Dir aufgefallen, dass ich mich nur auf Deutschland bezogen habe und erwähnte, dass die Polizei den vorläufigen Führerschein anerkennen KANN.
Daher wäre ich Dir sehr verbunden, wenn Du uns auch die Richtlinie oder sonstwas vorlegen könntest, wonach die Polizei bei einem nicht "ordentlichen" Führerschein keinen Ermessensspielraum hätte und verpflichtet sei, dass der Staatsanwaltschaft zu melden. Ich darf erinnern, dass meine meisten Tipps angeblich nach persönlichen Gutdünken ohne rechtliche Grundlage oder Recherche von mir kommen!
Und stell Dir vor, ein Österreicher arbeitet in Deutschland, macht eine Verlustanzeige wegen seines Lappens, bekommt den Vorläufigen, fährt über die Grenze und wird aufgehalten. Ich weiß nicht, ob manche in ihrer eigenen Realität oder Welt leben. Aber das wäre sowas von absurd, wenn man dafür eine Starfanzeige bekommen würde.
Aber es geht ja noch dreister, um mich möglichst zu diffamieren, diskreditieren oder in ein kriminelles Eck zu stellen. Da weise ich extra auf die Mitführpflicht von Führerscheinen hin. Erwähne noch, dass der Vorläufige nur in Österreich gültig ist und man ansonsten mit einer Strafe zu rechnen hat. Aber mich dennoch als einen Art Anstifter zu "denunzieren", geht auf keine Kuhhaut, um es auf gut Deutsch auszudrücken.
In der Annahme, dass der Fragesteller volljährig und mündig ist, liegt es doch in seiner Hand, wie er die Informationen verarbeitet. Mal ein heftiges Beispiel: Jemand will einen Mord begehen, auf den "lebenslang" stehen würde. Von einem Freund erfährt er beiläufig, dass auf diesen Straftatbestand fälschlicherweise bis zu 10 Jahre stehen. Der potentielle Mörder denkt sich, das nehme ich in Kauf. Da frage ich mich schon, was der Freund dafür kann. Der Alibi-Mörder wäre meiner Einschätzung ganz allein für seine Tat verantwortlich. Denn er wusste, dass man das nicht darf.
Und weil der Fragesteller explizit erwähnt: "Eine Abfrage wird ja sicher ergeben, das man eine Lenkerberechtigung besitzt", dann wird er schon wissen, warum er das hervorhebt. Ich würde das auch so sehen und da berichte ich einmal mehr aus der Praxis. Denn nach einer Verlustanzeige wurde ich auch von der heimischen Polizei aufgehalten. Den Vorläufigen hatte ich nicht mit, auch weil es nicht mein Fahrzeug war. Dem Beamten, der mich nach dem Führerschein fragte, erwiderte ich, den nicht dabei zu haben. Er fragte nach dem Grund und ich meinte nur, dass es passieren kann. 35 Euro bezahlt und fertig, nachdem die Abfrage ergab, dass ich über eine Lenkerberechtigung verfüge. Das Thema "vorläufig" kam dabei nie zur Sprache. Muss natürlich nichts heißen. Schließlich kann ich nicht beurteilen, ob die "Straßenpolizei" (nicht das Verkehrsamt) diese Info haben könnte.
Und weil ich noch immer über Deine vorgebrachte "Straftat" entsetzt bin, die für mich einfach realitätsfremd erscheint (ich beziehe mich dabei nach wie vor nur auf Deutschland), habe ich in einer großen Such-Maschine "vorläufiger Führerschein Österreich Deutschland" eingegeben. Unter den ersten Ergebnissen findet man Informationen wie (bussgeld-katalog.de oder so):
Ein Führerschein, der nur vorläufig gilt, ist wiederum selbst in Europa nicht überall bekannt, deswegen kann es Ihnen tatsächlich passieren, dass Ihr vorläufiger Führerschein in verschiedenen EU-Staaten nicht anerkannt wird.
Kann ich mit einem vorläufigen Führerschein ins Ausland fahren?
In der Regel nicht. Anders als der EU-Führerschein in Scheckkartenformat ist der vorläufige Führerschein nur in Deutschland gültig.
Oder auf der Europa-Seite:
Sie besitzen einen vorläufigen oder befristeten Führerschein:
Vorläufige oder befristete Führerscheine sowie internationale Führerscheine oder andere Bescheinigungen, die in Ihrem Heimatland ausgestellt wurden, unterliegen keiner EU-Regelung und werden in anderen EU-Ländern eventuell nicht anerkannt.
Wenn Sie im Besitz eines vorläufigen Führerscheins sind und in ein anderes EU-Land ziehen, sollten Sie sich bei der für Führerscheine zuständigen nationalen Behörde des Landes, in das Sie ziehen, über die geltenden Vorschriften erkundigen.
Also wenn ich mir das so ansehe, geht das mehr in meine Richtung anstatt das hier beschriebene Horrorszenario. Demnach kann es im EU-Raum passieren, dass der Vorläufige nicht anerkannt wird. Heißt im Umkehrschluss, dass die Anerkennung auch möglich ist. Also von Straftaten sind wir dahingehend meilenweit entfernt. Es wird auch nicht ausgeschlossen, dass an mit dem Vorläufigen nicht ins Ausland fahren darf (Stichwort in der Regel). Weil AUT und DE eine gemeinsame Sprache haben, sehe ich aktuell wenig Hindernisse, warum ein Beamter des großen Bruders den Vorläufigen nicht anerkennen darf.
Lustig wird es ja, wenn dort steht, dass der Vorläufige keiner EU-Regelung entspricht.
Da fällt mir gerade ein. Irgendwas war da mit "persönlichen Gutdünken ohne rechtliche Grundlage oder Recherche". Ich habe Dir eine Hausaufgabe mitgegeben. Ob Du diese machst, sei Dir überlassen. Deine Absichten sind mir schon klar. Und ich nehme den öffentlichen Kampf nur an, weil ich boshafte Unterstellungen in für alle einsehbare Foren nicht kommentarlos hinnehmen kann, um falsche Behauptungen richtigzustellen. Hättest Du Dich für etwaige Äußerungen entschuldigt (setzt Einsicht und Verständnis voraus), wäre es nicht dermaßen ausgeufert.