Lenken eines Fahrrades im alkoholisierten Zustand

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
Antworten
Daniel Chalupar
Beiträge: 2
Registriert: 22.03.2012, 21:21

Lenken eines Fahrrades im alkoholisierten Zustand

Beitrag von Daniel Chalupar » 26.06.2020, 08:47

Hallo liebe Forummitglieder,

Bitte um kurzen Rat an die Experten hier.
Ich bin unglücklicherweise nach einer längeren Radausfahrt noch in Linz in die Stadt um mit Freunden noch ein Bier zu trinken. Aus dem einen Bier wurden dann etwas mehr und ihr wisst ja wie sowas endet.
Um kurz vor 1 wo ja auch die Lokale zur Zeit zusperren müssen bin ich dann die letzten 5 km nach Hause geradelt wo mich dann die Polizei aufgehalten und zur Alkoholkontrolle gebeten hat. Der Test am geeichten Alkomaten ergab einen Alkoholgehalt der Atemluft von 0,60 mg/l.

Jetzt habe ich eine "Aufforderung zur Rechtfertigung" bekommen, Tatbestand ist Lenken eines Fahrrades im durch Alkohol beeinträchtigten Zustand (von0,60 mg/l Alkoholgehalt der Atemluft).

Da kann ich jetzt erscheinen - muss ich aber nicht. Ich kann da auch meine Vermögensverhältnisse vorlegen, ist aber ebenfalls keine Bedingung.

Nun meine Frage:
Bringt es überhaupt etwas bei der Rechtfertigung zu erscheinen, bzw.- wirkt sich das in irgend einer Weise Strafmildernd aus? Oder einfach nur hinnehmen und daraus lernen?

Wäre für jede Hilfe sehr dankbar!

Grüße,
Daniel



alles2
Beiträge: 3268
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Lenken eines Fahrrades im alkoholisierten Zustand

Beitrag von alles2 » 26.06.2020, 14:13

Persönlich erscheinen musst Du nicht. Geht ja schriftlich auch.
Nicht die Inanspruchnahme der Rechtfertigung würde sich strafmildernd auswirken, sondern eventuell relevante Tatsachen, die der Behörde vorher nicht bekannt waren/sind. Der Schritt ist für die Strafbemessung von Bedeutung, da man einen gewissen Spielraum hat.

Auch das Einkommen kann einen Einfluss haben. Wenn Deine Vermögensverhältnisse als eher gering einzustufen sind, würde ich diese schon angeben, da dadurch die Strafe geringer ausfallen könnte. Mehr dazu hier:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=15447#p36425
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

hammers
Beiträge: 2
Registriert: 07.08.2020, 15:49

Re: Lenken eines Fahrrades im alkoholisierten Zustand

Beitrag von hammers » 07.08.2020, 16:07

alles2 hat geschrieben:
26.06.2020, 14:13
Persönlich erscheinen musst Du nicht. Geht ja schriftlich auch.
Nicht die Inanspruchnahme der Rechtfertigung würde sich strafmildernd auswirken, sondern eventuell relevante Tatsachen, die der Behörde vorher nicht bekannt waren/sind. Der Schritt ist für die Strafbemessung von Bedeutung, da man einen gewissen Spielraum hat.

Auch das Einkommen kann einen Einfluss haben. Wenn Deine Vermögensverhältnisse als eher gering einzustufen sind, würde ich diese schon angeben, da dadurch die Strafe geringer ausfallen könnte. Mehr dazu hier:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=15447#p36425
Danke für den Rat alles2. Ich stecke mit der Fahrt mit meinen Jungs auf dem Land fest.

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 27 Gäste