Lenken eines Fahrrades im alkoholisierten Zustand
Verfasst: 26.06.2020, 08:47
Hallo liebe Forummitglieder,
Bitte um kurzen Rat an die Experten hier.
Ich bin unglücklicherweise nach einer längeren Radausfahrt noch in Linz in die Stadt um mit Freunden noch ein Bier zu trinken. Aus dem einen Bier wurden dann etwas mehr und ihr wisst ja wie sowas endet.
Um kurz vor 1 wo ja auch die Lokale zur Zeit zusperren müssen bin ich dann die letzten 5 km nach Hause geradelt wo mich dann die Polizei aufgehalten und zur Alkoholkontrolle gebeten hat. Der Test am geeichten Alkomaten ergab einen Alkoholgehalt der Atemluft von 0,60 mg/l.
Jetzt habe ich eine "Aufforderung zur Rechtfertigung" bekommen, Tatbestand ist Lenken eines Fahrrades im durch Alkohol beeinträchtigten Zustand (von0,60 mg/l Alkoholgehalt der Atemluft).
Da kann ich jetzt erscheinen - muss ich aber nicht. Ich kann da auch meine Vermögensverhältnisse vorlegen, ist aber ebenfalls keine Bedingung.
Nun meine Frage:
Bringt es überhaupt etwas bei der Rechtfertigung zu erscheinen, bzw.- wirkt sich das in irgend einer Weise Strafmildernd aus? Oder einfach nur hinnehmen und daraus lernen?
Wäre für jede Hilfe sehr dankbar!
Grüße,
Daniel
Bitte um kurzen Rat an die Experten hier.
Ich bin unglücklicherweise nach einer längeren Radausfahrt noch in Linz in die Stadt um mit Freunden noch ein Bier zu trinken. Aus dem einen Bier wurden dann etwas mehr und ihr wisst ja wie sowas endet.
Um kurz vor 1 wo ja auch die Lokale zur Zeit zusperren müssen bin ich dann die letzten 5 km nach Hause geradelt wo mich dann die Polizei aufgehalten und zur Alkoholkontrolle gebeten hat. Der Test am geeichten Alkomaten ergab einen Alkoholgehalt der Atemluft von 0,60 mg/l.
Jetzt habe ich eine "Aufforderung zur Rechtfertigung" bekommen, Tatbestand ist Lenken eines Fahrrades im durch Alkohol beeinträchtigten Zustand (von0,60 mg/l Alkoholgehalt der Atemluft).
Da kann ich jetzt erscheinen - muss ich aber nicht. Ich kann da auch meine Vermögensverhältnisse vorlegen, ist aber ebenfalls keine Bedingung.
Nun meine Frage:
Bringt es überhaupt etwas bei der Rechtfertigung zu erscheinen, bzw.- wirkt sich das in irgend einer Weise Strafmildernd aus? Oder einfach nur hinnehmen und daraus lernen?
Wäre für jede Hilfe sehr dankbar!
Grüße,
Daniel