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Einbahnstrasse am Ende Garageneinfahrt

Verfasst: 11.06.2020, 21:47
von User2000
Ich habe eine Strafverfügung bekommen wo der §8 ABS4 Zif 1-3 STVO zitiert wird (MA 67).
Da es sich hier um eine Garagenzufahrt handelt welche am Ende der Einbahn mit einen Schranken (Bezahl Garage) versehen ist, möcht ich gerne wissen
  • A) Ist das eine EINBAHN im Sinne der Strassenverkehrsordnung wenn diese vor einer Privateinfahrt endet und es keine UMKEHRMÖGLICHKEIT (laut Strafverfügung) gibt?
  • B) Wenn ja, müsste da nicht bei der Einfahrt in die EINBAHN ein Hinweisschild angebracht sein, dass das nur eine GARAGENZUFAHRT ist?
ES geht hier um diesen Platz: https://www.google.com/maps/dir/48.2036237,16.3592582//@48.2036262,16.3593561,21z

Re: Einbahnstrasse am Ende Garageneinfahrt

Verfasst: 11.06.2020, 23:45
von alles2
Wie kommst Du auf Privateinfahrt? Das MQ gehört laut Homepage der Republik und der Stadt.

Zumindest auf den letzten beiden Laternen vor der gebäudeseitigen Einfahrt sind Schilder angebracht (Stand August 2017), dass es dorthin zu überdachten Parkflächen führt. Siehe Anhang! Der vordere Schild ist blau mit einem weißen überdachten P und dem Hinweis auf das Objekt (MuseumsQuartier) und die Entfernung (40 m). Beim hinteren Schild ist das überdachte P auf blauen Hintergrund kleiner auf der linken Seite, während die Bezeichnung des Museums daneben auf rotem Hintergrund zu sehen ist. Etwa 90 Meter vorher ist es noch klarer zu sehen!
Von Seiten des Gegenverkehrs wird auch zweimal jeweils mit Entfernungsangabe darauf hingewiesen!

Re: Einbahnstrasse am Ende Garageneinfahrt

Verfasst: 12.06.2020, 17:21
von User2000
@alles2
Ich habe ein Foto gemacht.Es geht im Prinzip um diese Einbahn. Die Hinweistafel Parkhaus ist ja nichts anderes als das man weis wie man zum Parkhaus zufahren kann.Da es ja als Einbahn Beschildert ist, müsste es das nicht eine BARIERE FREIE Ausfahrt wieder geben.Ich habe die Strafverfühung genau vor dem Platz bekommen.Da ist die letzte Möglichkeit umzu drehen.Es ist auch so in Openstreemap und Google als Strasse eingezeichnet welche im Kreis geht ohne die Garage zu benutzen und da muss man über den Gehsteig fahren.Wobei es hier keine bauliche Trennung zwischen Strasse und Gehsteig gibt.

Re: Einbahnstrasse am Ende Garageneinfahrt

Verfasst: 12.06.2020, 20:03
von alles2
Das habe ich schon verstanden. Du hast ja dazu einen sehr guten Link platziert!
Ich habe mich mit den Bildern auf Deine Frage B) bezogen, wonach zumindest in eine Fahrtrichtung gleich 3x auf die Einfahrt zu einer überdachten Parkfläche hingewiesen wird.

Ob eine Einbahn barrierefrei gestaltet werden muss, kann ich nicht mit der an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sagen. Aber wer in eine Tiefgarage einfährt, muss für gewöhnlich mit Schranken und Kosten rechnen.
Die Beschilderung soll dem Fahrer aber die Sicherheit geben, dass an der Stelle mit keinem Gegenverkehr zu rechnen ist und man dadurch die gesamte Straßenbreite benutzen kann. Also hat es schon einen Sinn. Wüsste nicht, wie man es anders hätte gestalten sollen.

Wenn man sich nur auf das Navi verlässt, ist man selber schuld, weil die Aktualität und Vollständigkeit des Kartenmaterials nicht gewährleistet ist. Denn in der Realität gibt es sehr wohl eine bauliche Trennung zwischen Gehsteig (große Platten) und Straßenverlauf (Kopfsteinpflaster). Siehe Bild (Einfahrt rechts, Ausfahrt links).
Strasse.jpg
Keine durchgehende Straße.
Strasse.jpg (113.23 KiB) 5612 mal betrachtet

Re: Einbahnstrasse am Ende Garageneinfahrt

Verfasst: 22.06.2020, 23:27
von Gegengleis
Was ist denn überhaupt der Strafvorwurf?

Re: Einbahnstrasse am Ende Garageneinfahrt

Verfasst: 22.06.2020, 23:57
von alles2
§ 8 (4) StVO wurde verletzt, wonach die Benützung von Gehsteigen mit Fahrzeugen aller Art verboten ist.