Sachbezug von Elektroautos ab 2021
Verfasst: 14.02.2020, 13:52
Hallo,
zur Debatte steht ein Elektroauto als Dienstwagen. Diese sind laut § 4 BGBL ("3. Abweichend von Z 1 und Z 2 ist für Kraftfahrzeuge mit einem CO2-Emissionswert von 0 Gramm pro Kilometer ab dem Kalenderjahr 2016 ein Sachbezugswert von Null anzusetzen.") sachbezugsbefreit. Falls das Auto heuer in 2020 erworben wird, muss ab 2021 Sachbezug entrichtet werden bzw. gilt die Befreiung auch für die kommenden Jahre? Die Sachbezugsbefreiung ist meinem Wissen nach auf fünf Jahre von 2016 bis 2020 befristet. Laut Gesetzestext ist eine Befristung aber nicht ersichtlich.
Je nach Antwort könnte sich daher ein Elektroauto gegenüber einem Benziner sowohl für Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerseite lohnen!
Herzlichen Dank im voraus!
Liebe Grüße,
Bernhard
zur Debatte steht ein Elektroauto als Dienstwagen. Diese sind laut § 4 BGBL ("3. Abweichend von Z 1 und Z 2 ist für Kraftfahrzeuge mit einem CO2-Emissionswert von 0 Gramm pro Kilometer ab dem Kalenderjahr 2016 ein Sachbezugswert von Null anzusetzen.") sachbezugsbefreit. Falls das Auto heuer in 2020 erworben wird, muss ab 2021 Sachbezug entrichtet werden bzw. gilt die Befreiung auch für die kommenden Jahre? Die Sachbezugsbefreiung ist meinem Wissen nach auf fünf Jahre von 2016 bis 2020 befristet. Laut Gesetzestext ist eine Befristung aber nicht ersichtlich.
Je nach Antwort könnte sich daher ein Elektroauto gegenüber einem Benziner sowohl für Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerseite lohnen!
Herzlichen Dank im voraus!
Liebe Grüße,
Bernhard