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Sachbezug von Elektroautos ab 2021

Verfasst: 14.02.2020, 13:52
von Einmalfrage
Hallo,

zur Debatte steht ein Elektroauto als Dienstwagen. Diese sind laut § 4 BGBL ("3. Abweichend von Z 1 und Z 2 ist für Kraftfahrzeuge mit einem CO2-Emissionswert von 0 Gramm pro Kilometer ab dem Kalenderjahr 2016 ein Sachbezugswert von Null anzusetzen.") sachbezugsbefreit. Falls das Auto heuer in 2020 erworben wird, muss ab 2021 Sachbezug entrichtet werden bzw. gilt die Befreiung auch für die kommenden Jahre? Die Sachbezugsbefreiung ist meinem Wissen nach auf fünf Jahre von 2016 bis 2020 befristet. Laut Gesetzestext ist eine Befristung aber nicht ersichtlich.

Je nach Antwort könnte sich daher ein Elektroauto gegenüber einem Benziner sowohl für Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerseite lohnen!

Herzlichen Dank im voraus!

Liebe Grüße,
Bernhard

Re: Sachbezug von Elektroautos ab 2021

Verfasst: 14.02.2020, 14:27
von alles2
Von einer Befristung war mir nie was bekannt. Nur dass sich seit dem Jahr 2016 der Prozentsatz des Sachbezugs bei Verbrennern auf bis zu 2 % erhöht hat und es bei Elektrofahrzeugen ganz wegfällt.

Für mehr Infos und Kontakt mit der WKO hier:
https://www.wko.at/service/steuern/KFZ-Sachbezug.html

Re: Sachbezug von Elektroautos ab 2021

Verfasst: 14.02.2020, 14:53
von Einmalfrage
"Von einer Befristung war mir nie was bekannt."
Ich darf hier nicht verlinken. Wenn man aber nach "befristung sachbezug" googelt findet man schnell dazu Quellen.

Re: Sachbezug von Elektroautos ab 2021

Verfasst: 14.02.2020, 16:58
von alles2
Hast Du bei der WKO nachgefragt?
Wenn es das wirklich geben sollte, wäre es toll, wenn die es auch auf der entsprechenden Seite erwähnen würden!