Hallo,
Ich möchte euch gerne um eure Meinung bitten, bei folgendem Problem:
Ich war an einem Werktag in einem Einkaufszenrum für ein Sozialprojekt (Weihnachten aus der Schuhschachtel) einkaufen.
In diesem Zentrum gibt es mehrere Geschäfte, sodass meine Parkzeit so um die 1,5 bis 2 Stunden betragen hatte.
Auf den Schildern vom Parkplatz steht "für die dauer des Einkaufes".
Nach einigen Tagen erhielt ich ein Schreiben von der Liegenschaftsverwaltung, dass ich mein Auto dort als
Dauerparker abgestellt hätte und ich 160€ bezahlen soll, ansonsten Besitzstörungsklage.
Leider habe ich alle Rechnungen von diesen Tag weggeworfen, weil ich sie ja nicht mehr benötigte.
Mein Auto wurde um 8 Uhr und um 9:30 fotografiert, ist auch richtig weil ich einkaufen war.
Jeder versuch die sache telefonisch zu klären schlugen fehl.
Wie ist eure Einschätzung zu diesem Fall, ich kann doch nicht 160€ zahlen für etwas was ich nicht getan habe.
MFG
Martin
Strafe - Dauerparken
-
- Beiträge: 725
- Registriert: 29.02.2016, 20:39
Re: Strafe - Dauerparken
Hast du zufällig mit Karte bezahlt?
Was steht in den AGB des Einkaufszentrum bezüglich Parken?
Was steht in den AGB des Einkaufszentrum bezüglich Parken?
Re: Strafe - Dauerparken
Ich würde einen Vergleich mit dem Liegenschaftsverwalter anstreben, der Ihnen ja bekannt sein dürfte.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 15 Gäste