Paragraph 14 Abs. 7 FSG

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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Nicci86
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Paragraph 14 Abs. 7 FSG

Beitrag von Nicci86 » 10.12.2019, 07:29

Kann mir einer den Sinn dieses Gesetzes erklären?
Lg



mastercrash
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Registriert: 15.10.2019, 23:42

Re: Paragraph 14 Abs. 7 FSG

Beitrag von mastercrash » 10.12.2019, 10:12

Der Gesetzgeber scheint das tatsächlich etwas ungenau formuliert zu haben.

Dieser Absatz basiert auf einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (C-321-07).

Demnach ist es unzulässig, mehrere EU Führerscheine parallel zu besitzen. Sie sind zu einem Führerschein eines Mitgliedstaates zusammen zu fassen und die restlichen einzuziehen.

Allerdings kennt die Entscheidung zwei Ausnahmen, die hier nicht erwähnt werden:
1) wurden alle EU Führerscheine bereits vor der Entscheidung (2009) besessen, müssen sie nicht abgegeben werden, zählen aber rechtlich dennoch nur als einer

2) selbes gilt, wenn zweiter Führerschein erworben wurde bevor der Mitgliedstaat der ihn ausgestellt hat zum Zeitpunkt der Ausstellung noch kein EU Mitglied war

Unabhängig ob Sie weitere EU Führerscheine abliefern oder abliefern müssen, können Sie sich nicht auf die Rechte aus diesem zweiten Führerschein berufen. Wird Ihnen zB in Österreich der AT Führerschein entzogen, dürfen Sie nicht mit einem deutschen Führerschein, den Sie bereits vor Entzug besessen haben einfach weiterfahren als wäre nichts. Das wäre dennoch so als hätten Sie keinen.

Wenn Sie aber nach dem Entzug einen neuen EU Führerschein machen ist dieser grundsätzlich wieder gültig, es sei denn Sie wurden in dem Land in dem Sie damit fahren mit einer Führerschein-Sperre belegt.

Wurde der Führerschein in einem EU Staat zB gerichtlich entzogen und eine Neuausstellung verweigert (zB durch strafrechtliches Urteil) oder wurden Sie auch nur mit einem temporären Fahrverbot in einem Land belegt, hilft Ihnen ein anderer EU Führerschein in diesem Land nichts. Auch dann nicht, wenn er erst nach dem Entzug neu gemacht wurde.
Ich weise darauf hin, dass auf die von mir in diesem Forum gegebenen kostenlosen Auskünfte keine Gewährleistung auf Richtigkeit besteht und keine professionelle Rechtsberatung ersetzen kann.

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