Rechtsverletzung §§16 Abs. 1 lit. a iVm. 99 öffentliche mündliche Verhandlung
Verfasst: 25.11.2019, 14:05
Guten Tag,
ich wende mich nun mal an das Internet weil die Strafsumme für meine Rechtsschutzversicherung zu niedrig ist um einen Anwalt einschalten zu können.
Mir wird vorgeworfen im September 2017 einen LKW beim überholen geschnitten und ausgebremst zu haben.
Wovon ich nichts mitbekommen habe.
Zirka 6 Monate später wurde ich per Brief aufgefordert zu diesem Vorfall Stellung zu nehmen.
Zirka 180 Tage, in der Zwischenzeit zirka 7500 gefahrene Kilometer später sollte ich mich an eine Fahrt erinnern die für mich erinnerungswürdig war.
Ich gab also an das Fahrzeug wohl gelenkt zu haben.
Könne aber die Vorwürfe nicht bestätigen noch entkräften noch sonst etwas.
Aufgrund dessen und der glaubhafen sowie klar nochwollziehbaren Ausführungen des Zeugen kommt die Behörde ohne Zweifel zu dem Schluss, dass Sie gegenständigen Verwaltungsübertretungen in objektiver Weise nu verantworten haben.
Sie brachten keine Argumente vor, die nahelegen, dass Sie die gegenständliche Übertretung nicht zu verantworten haben. Da auch keine Schuldausschließungsgründe vorliegen ist das subjektive Tatbild ebenfalls als erfüllt anzusehen weshalb Sie die Verwaltungsübertretung ohne Zweifel zu verantworten habe.
Ich habe laut BH folgende Verwaltungsübertretung begangen:
§§ 16 Abs. 1 lit. a iVm. 99 Abs. 3 lit. a Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO) idgF
Reicht also heutzutage die Aussage eines Zeugen um jemanden zu verurteilen?
Derzeit hätte ich noch die Möglichkeit den Einspruch zurückzuziehen und die Strafe zu bezahlen.
Jedoch rät mir jeder in meinem Umfeld dazu diese Strafe nicht zu bezahlen und ist meiner Meinung.
Kann mir hier jemand helfen?
Ich fände es schade und eine Frechheit wenn unser Rechtsstaat so funktionieren würde.
Heißt das im Umkehrschluss ich könnte sobald mich jemand schneidet, blockiert, mich gefährdet, ectera den anzeigen und den dann zahlen lassen?
Falls mir jemand zuverlässig helfen kann hätte ich den gesamten Schriftverkehr eingescannt.
ich wende mich nun mal an das Internet weil die Strafsumme für meine Rechtsschutzversicherung zu niedrig ist um einen Anwalt einschalten zu können.
Mir wird vorgeworfen im September 2017 einen LKW beim überholen geschnitten und ausgebremst zu haben.
Wovon ich nichts mitbekommen habe.
Zirka 6 Monate später wurde ich per Brief aufgefordert zu diesem Vorfall Stellung zu nehmen.
Zirka 180 Tage, in der Zwischenzeit zirka 7500 gefahrene Kilometer später sollte ich mich an eine Fahrt erinnern die für mich erinnerungswürdig war.
Ich gab also an das Fahrzeug wohl gelenkt zu haben.
Könne aber die Vorwürfe nicht bestätigen noch entkräften noch sonst etwas.
Aufgrund dessen und der glaubhafen sowie klar nochwollziehbaren Ausführungen des Zeugen kommt die Behörde ohne Zweifel zu dem Schluss, dass Sie gegenständigen Verwaltungsübertretungen in objektiver Weise nu verantworten haben.
Sie brachten keine Argumente vor, die nahelegen, dass Sie die gegenständliche Übertretung nicht zu verantworten haben. Da auch keine Schuldausschließungsgründe vorliegen ist das subjektive Tatbild ebenfalls als erfüllt anzusehen weshalb Sie die Verwaltungsübertretung ohne Zweifel zu verantworten habe.
Ich habe laut BH folgende Verwaltungsübertretung begangen:
§§ 16 Abs. 1 lit. a iVm. 99 Abs. 3 lit. a Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO) idgF
Reicht also heutzutage die Aussage eines Zeugen um jemanden zu verurteilen?
Derzeit hätte ich noch die Möglichkeit den Einspruch zurückzuziehen und die Strafe zu bezahlen.
Jedoch rät mir jeder in meinem Umfeld dazu diese Strafe nicht zu bezahlen und ist meiner Meinung.
Kann mir hier jemand helfen?
Ich fände es schade und eine Frechheit wenn unser Rechtsstaat so funktionieren würde.
Heißt das im Umkehrschluss ich könnte sobald mich jemand schneidet, blockiert, mich gefährdet, ectera den anzeigen und den dann zahlen lassen?
Falls mir jemand zuverlässig helfen kann hätte ich den gesamten Schriftverkehr eingescannt.