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Frage zu Unfallkompensierung bei Radunfall

Verfasst: 28.10.2019, 19:37
von sigmundfraud
Hallo zusammen,

ich hatte einen fremdverschuldeten Unfall mit dem Rad. Ich hab mir einen Anwalt genommen um eine plausible Schmerzensgeldforderung einzureichen und wegen formaler Angelegenheiten. Kenn mich ja nicht aus. Es gab ausserdem einen Kostenvoranschlag wegen des Radls. Der ist relativ hoch, aber war auch ein gutes Rad (Rahmen hinüber + Arbeitszeit) Laut Anwalt sind es weitaus weniger geworden (etwa 40% von der Gesamtforderung) Meinem Anwalt trau ich gerade nicht so recht bzw. vermute, dass er da garnicht viel dagegenhält, weil sich das alles für ihn kaum rentiert.

Beim letzten Gespräch hat er gemeint, ja er kann schon noch 200-300 rausholen. Erst dacht ich, ja er wird's schon wissen.
Im Nachhinein denk ich mir: Worauf gründet das? Wieso bekomm ich nicht die volle Forderung? Brauch ich einen anderen Anwalt? Kommunikation ist auch anstrengend. Ich bekomm nie irgendeine Auskunft und bin gezwungen nochmal zu erinnnern. Dann sagt er mir, dass ich ihn quasi nerve, weil ich wegen der Kleinigkeit so oft "störe" (dann zählt er mir jeglichen Kontakt auf, den wir hatten). Er habe mir ja schon mal gesagt, bis zum Herbst sei es erledigt und der geht bis zum 21.12.

Ist das normal? Der versteht irgendwie nicht, dass das für mich schon eine Angelegenheit ist an der andere Abhänigkeiten hängen.
Wie ist das mit der Pflicht der Versicherung, der adequaten Forderung nachzukommen?

Bitte gebt mir ein bisschen Licht. Ich kenn niemanden der in meiner Situation war.

lg

Re: Frage zu Unfallkompensierung bei Radunfall

Verfasst: 28.10.2019, 19:54
von mastercrash
Zum Fahrrad: Es ist entweder die fachgerechte Reperatur zu bezahlen oder, wenn diese höher wäre (wirtschaftlicher Totalschaden) der Wert des Fahrrades vor dem Unfall (Marktwert, Wiederbeschaffungswert).

Wenn Sie auf eine Reperatur bestehen, obwohl ein solches Fahrrad in dem allgemeinen Zustand vor dem Unfall (auch gebraucht) weniger Kosten würde oder gekostet hätte tragen Sie die Differenz bzw erhalten eben diesen geringeren Marktwert ersetzt.


Zum Schmerzengeld: Da gibt es Richtsätze (je nach Tage Krankenhaus, Tage Schmerz hoch, Tage Schmerz mittel, Tage Schmerz leicht, Tage mit Einschränkungen in der Lebensführung wie Hobby nicht ausüben können) und wirklich Unmengen an Urteilen dazu (weil das ja praktisch täglich vorkommt).
Mit etwas Mühe und dem entsprechendem ärztlichem Attest oder anderer Beweismittel (Fotos, etc...) kann man da heutzutage recht genau berechnen, welchen Betrag in etwa ein Gericht wahrscheinlich als angemessen ansehen würde.

Mehr kann ich da nach den Informationen die Sie mir gegeben haben auch nicht dazu sagen...

Re: Frage zu Unfallkompensierung bei Radunfall

Verfasst: 28.10.2019, 20:14
von sigmundfraud
Danke vorneweg. Ich wusste nicht, ob es eine prinzipielle Sache ist oder eben nicht.
Dann hole ich etwas weiter aus:
Autofahrer nahm mir die Vorfahrt und ich bin in seine Scheibe geflogen. Das kürzlich vorher zusammengebaute Rennrad hat einen Knick im Rahmen und die Gabel ist verbogen.
Fahrradgeschäft erstellt mir einen Kostenvoranschlag mit Lenkerband, Arbeitszeit und vergleichbarem Rahmen kommt der auf ~1200€.
Schmerzensgeld für Zerrung im Fuss (2 Wochen Gehhilfe), Wunden und Narben auf Rücken und Schulter wurde mit 1500€ veranschlagt.

Ergo beläuft sich die Forderung meinerseits auf 2700 Euro. Laut Sekreteriat des Anwalts sind von der Versicherung 1600 gezahlt worden. Das ist meiner Meinung nach unverhältnismässig. Tagessätze für leichte Schmerzen betragen 110 Euro und am Anfang war es durchaus unerträglich (Fußschwellung + blau). Wenn sie der Forderung ganz nachgingen, wären es müde 100 für das Rad bzw. den Rahmen.

Auf ein kurzes Gespräch hat er eben gesagt, er holt noch 200-300 mehr raus. Ich kann mit ihm kaum reden bzw. er nimmt keine Infos auf, die eine Forderung untermalen würden. Das einzige was mich wirklich von einem Wechsel des Anwalts abhält ist die Unsicherheit, ob es ein anderer leicht besser machen könnte, und ob ich dann den jetzigen Anwalt zahlen muss und das gezahlte mit dem nächsten Anwalt wieder von der Versicherung zusätzlich einfordern muss.