Mit 0,94 Promille mit dem Fahrrad unterwegs
Verfasst: 14.08.2019, 16:09
Hallo,
kurze Frage an die Experten.
Ich bin dummerweise auf die Idee gekommen mit 0,94 Promille mein Fahrrad zu lenken.
Jetzt habe ich eine „Aufforderung zur Rechtfertigung“ erhalten, Tatbestand: „Sie haben das Fahrrad in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt. Der Test am geeichten Alkomaten ergab einen Alkoholgehalt der Atemluft von 0,47 mg/l.“
- ich dachte nicht das ich alkoholisiert war und
- ich wusste auch nicht das beim Fahrrad die selben grenzen als beim Auto gelten.
Nachdem der erste und auch nach 15 min ein zweiter Alkoholtest positiv war belehrte mich der Polizist das ich das Fahrrad nachhause schieben muss und ich dafür eine Strafe per Brief erhalte. Nun habe ich die „Aufforderung zur Rechtfertigung“ erhalten und wollte folgendes wissen:
Wie soll ich mich jetzt verhalten, schriftlich oder persönlich Stellung nehmen?
Was muss ich dabei beachten?
Wie schaut eine Auskunft über Vermögensverhältnisse aus?
Danke im Voraus!
kurze Frage an die Experten.
Ich bin dummerweise auf die Idee gekommen mit 0,94 Promille mein Fahrrad zu lenken.
Jetzt habe ich eine „Aufforderung zur Rechtfertigung“ erhalten, Tatbestand: „Sie haben das Fahrrad in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt. Der Test am geeichten Alkomaten ergab einen Alkoholgehalt der Atemluft von 0,47 mg/l.“
- ich dachte nicht das ich alkoholisiert war und
- ich wusste auch nicht das beim Fahrrad die selben grenzen als beim Auto gelten.
Nachdem der erste und auch nach 15 min ein zweiter Alkoholtest positiv war belehrte mich der Polizist das ich das Fahrrad nachhause schieben muss und ich dafür eine Strafe per Brief erhalte. Nun habe ich die „Aufforderung zur Rechtfertigung“ erhalten und wollte folgendes wissen:
Wie soll ich mich jetzt verhalten, schriftlich oder persönlich Stellung nehmen?
Was muss ich dabei beachten?
Wie schaut eine Auskunft über Vermögensverhältnisse aus?
Danke im Voraus!