Geldstrafe oder Ersatzfreiheitsstrafe
Verfasst: 31.07.2019, 18:51
Guten Abend!
Ich habe vor rund 3 Monaten, im alkoholisierten Zustand, einen Verkehrsunfall (ohne Personenschaden) verursacht und mir wurde der Führerschein genommen.
Die Nachschulung habe ich bereits absolviert. Ich bin berechtigt den Führerschein am 19.08 wieder abzuholen.
Heute habe ich von der BH einen Brief mit meiner Geldstrafe bekommen. Ich muss binnen 2 Wochen rund 1000€ zahlen bzw eine Ersatzfreiheitsstrafe von 196 Stunden absitzen.
Da ich 19 Jahre alt bin, und derzeit beim Bundesheer diene, ist es mir schier unmöglich die Geldstrafe zu bezahlen.
Meine Frage richtet sich nun auf die Ersatzfreiheitsstrafe: kann ich diese ohne weiteres antreten, oder wird vorher eine Pfändung durchgeführt? Und wird die Haft als Vorstrafe gezählt? Muss ich die Haft, trotz Bundesheer, sofort antreten oder erst nach dem abrüsten?
Ich hoffe ihr könnt mir bei meinem Problem weiterhelfen.
Vielen Dank.
Ich habe vor rund 3 Monaten, im alkoholisierten Zustand, einen Verkehrsunfall (ohne Personenschaden) verursacht und mir wurde der Führerschein genommen.
Die Nachschulung habe ich bereits absolviert. Ich bin berechtigt den Führerschein am 19.08 wieder abzuholen.
Heute habe ich von der BH einen Brief mit meiner Geldstrafe bekommen. Ich muss binnen 2 Wochen rund 1000€ zahlen bzw eine Ersatzfreiheitsstrafe von 196 Stunden absitzen.
Da ich 19 Jahre alt bin, und derzeit beim Bundesheer diene, ist es mir schier unmöglich die Geldstrafe zu bezahlen.
Meine Frage richtet sich nun auf die Ersatzfreiheitsstrafe: kann ich diese ohne weiteres antreten, oder wird vorher eine Pfändung durchgeführt? Und wird die Haft als Vorstrafe gezählt? Muss ich die Haft, trotz Bundesheer, sofort antreten oder erst nach dem abrüsten?
Ich hoffe ihr könnt mir bei meinem Problem weiterhelfen.
Vielen Dank.