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Beinaheunfall zwischen Auto- und Radfahrer - rechtliche Konsequenz im Falle einer späteren Anzeige durch den Radfahrer

Verfasst: 21.07.2019, 10:34
von a684dd572b1887661782981659331eed_190
Hallo!

Mich würde interessieren, was passieren würde, wenn man einen Beinahe-Unfall mit einem Radfahrer hätte, dieser aber noch ausweichen kann bzw. eine Bremsung macht und gleich weiterfährt (also eh nichts passiert ist), aber später .. weil er sich beispielsweise das Autokennzeichen gemerkt hat, anzeigt....

Kurz: Passiert ist nichts; nur einer hat den Vorrang nicht so richtig eingeschätzt...

Mit welchen Konsequenzen hätte der Autofahrer zu rechnen, im Falle einer Anzeige? Geldstrafe oder Entzug?

Re: Beinaheunfall zwischen Auto- und Radfahrer - rechtliche Konsequenz im Falle einer späteren Anzeige durch den Radfahr

Verfasst: 23.07.2019, 11:34
von fiatjustitia
Lieber Sklave!

Die Nichtbeachtung der Vorrangregel bildet grundsätzlich eine strafbare Verwaltungsübertretung.

Ob die Behörde diese als erwiesen ansieht ist Frage der freien Beweiswürdigung (Glaubwürdigkeit und Schlüssigkeit der Zeugenaussagen, etc.). Sollte die Behörde zu dem Schluss kommen, dass tatsächlich eine strafbare Vorrangverletzung vorliegt ist mit einer Geldstrafe vorzugehen. Ein Entzug der Lenkberechtigung ist nach dem geschilderten Sachverhalt eigentlich nicht vorstellbar.

Zur möglichen Strafbarkeit ist auch noch die Verfolgungsverjährung von einem Jahr anzumerken. Sollte gegen den tatsächlichen Lenker nicht binnen Jahresfrist eine nach außenwirksame Verfolgungshandlung gesetzt werden (z.B. Aufforderung zur Rechtfertigung, Beschuldigteneinvernahme, NICHT jedoch eine Anonymverfügung) so kann dieser nicht mehr bestraft werden.

lg fiatjus