Schneeketten

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Bertl65
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Schneeketten

Beitrag von Bertl65 » 12.07.2019, 09:03

Hallo.
Folgende Fragen.

Bei meinem Kfz sind verschiedene Reifen Felgen Dimensionen erlaubt ( von Hersteller 16 bis 19 Zoll). Jedoch nur für 2 davon sind lt Hersteller Schneeketten erlaubt. (16+17zoll Felgen)

Nun werden von einigen Schneeketten Herstellern auch Schneeketten für zb 18 und 19 Zoll Felgen angeboten welche auch die richtige ÖNORM besitzen um diese in Österreich verwenden zu dürfen.

Sind diese bei Schneeketten Pflicht nun erlaubt oder doch nur jene Reifen Felgen Kombi welche vom Hersteller für Schneeketten erlaubt sind?

Und können sich daraus auch versicherungsrechtliche Probleme ergeben?

Recht herzlichen Dank für eure Antworten.
Mfg



FHoll
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Re: Schneeketten

Beitrag von FHoll » 18.07.2019, 11:57

Ich übertreibe mal etwas:

Stellen Sie sich vor, Sie haben einen Radkasten, der gerade groß genug ist, dass ein 19"-Reifen darin Platz hat. Dann haben keine Ketten mehr Platz. Wenn Sie hingegen 17"-Reifen verwenden, bleiben 2" Platz für die Ketten.

Wie gesagt, übertrieben. Soll nur verdeutlichen, dass es durchaus möglich ist, dass solche Vorschreibungen Sinn ergeben. Folgen Sie ihnen, auch wenn sie unsinnig erscheinen, wenn es in Typenschein bzw. Betriebsanweisung so angegeben ist. Andernfalls darf das Fahrzeug gar nicht in Betrieb genommen werden.

Bertl65
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Re: Schneeketten

Beitrag von Bertl65 » 18.07.2019, 12:29

Zuerstmal danke für die Antwort.

Folgendes möchte ich gerne entgegnen.

Es sind mehrere Felgen Reifen Dimensionen für mein Fahrzeug freigegeben (Typenschein). Dort steht meiner Ansicht nach aber in keinster Weise etwas über Schneeketten Dimensionen. Sondern dies erfahren sie nur in der Betriebs Anleitung bzw auf der Hompage des Herstellers.

Und ja das mit dem Platz ist mir durchaus bewusst.
Die 18 und 19 Zoll Felgen sind alleine deswegen nicht vom Hersteller freigegeben weil die Breite der Felgen und Reifen kaum Platz zwischen Reifeninnenseite und Radkasten lassen.

Die Höhe der Reifen und Felgen ist eigentlich immer gleich da dies über den Index 235/40 235 / 45 215/55 nivelliert wird.

Da es nunmehr entweder dünnere Ketten (7mm) statt der üblichen 10 mm gibt bzw ÖNORM gerechte Anfahrhilfen welche keine Teile an der Innenseite des Rades besitzen, habe ich mich um die rein rechtlichen Aspekte erkundigt.

Und insofern verstehe ich nicht wieso eine Angabe in der Betriebsanleitung inkludiert das ich ein Fahrzeug nicht in Betrieb nehmen darf
Denn im Typenschein hätte ich nirgends eine Schneeketten Eintragung gesehen?

Und selbst im Falle einer eventuellen Beschädigung meines Fahrzeuges durch eine vom Hersteller nicht freigegebene Rad Schneeketten Kombination, welche ich dann natürlich aufgrund meiner Dummheit selbst bezahlen muss, möchte ich eigentlich nur die rechtlichen Aspekte wissen.

Und falls es tatsächlich einen Zusammenhang zwischen von Hersteller freigegebenen Schneeketten Dimensionen und dem Strassenverkehrsrecht bzw dem Versicherungsrecht gibt wäre es nett mir dazu auch Quellen zu nennen.

Insofern haben sie nicht übertrieben sondern haben meine Frage lediglich als indirekt unnötig qualifiziert auf welche man nicht mit gebotener Höflichkeit und Sorgfalt antworten muss.

Trotzdem danke für die Mühe
Mfg

FHoll
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Re: Schneeketten

Beitrag von FHoll » 18.07.2019, 16:56

Leider kann ich nicht davon ausgehen, dass Ihnen die physikalischen Eigenschaften von Reifen bekannt sind. Mir sind sies ja auch nicht, daher die so kurze Antwort.


Die Betriebsanleitung eines Kraftfahrzeuges ist immer zu beachten. Sobald Sie das nämlich nicht tun, verwenden Sie es nicht ordnungsgemäß. Sie kennen sich mit Fahrzeugen wohl aus, also wird ihnen klar sein, wieviel über die richtige Verwendung von Fahrzeugen nicht im Gesetz steht, sondern in der Betriebsanleitung. ZB. schreibt das Gesetz nur vor, dass man den Gurt anlegen muss, gibt aber keine Anleitung, wie. In der Betriebsanleitung steht es jedoch genau beschrieben.

§7 des KFG setzt verkehrs- und betriebssichere Reifen voraus. Es definiert aber nicht, welche Reifen verkehrs- und betriebssicher sind. Die Betriebsanleitung eines Kraftfahrzeuges hingegen gibt genaue Informationen dazu, welche Reifen verwendet werden können. Der Typenschein gibt mehr oder minder einen Auszug der für das KFZ geeigneten Reifen wieder. Im Wesentlichen vereinfacht der die Kontrolle, ob die Reifen passen - denn alle für ein KFZ geeigneten Reifen können auch in den Typenschein eingetragen werden. (Macht halt Verwaltungskosten). So muss ein Polizist sich nicht alles selber aus der Betriebsanleitung suchen, wenn er ein Auto kontrolliert - und das jetzt bitte nicht als "Einzigen Grund eines Typenscheins" verstehen, sondern als Verbildlichung des Sachverhalts.

Wenn in Ihrer Betriebsanleitung steht, dass Sie keine 19" Reifen mit Schneeketten verwenden dürfen, und Sie tun es trotzdem, dann kann behauptet werden, dass das Fahrzeug nicht verkehrs- und betriebssicher ist. Ja, es kann schon sein, dass es sich mit dünneren Ketten ausgeht. Aber woher wissen Sie, ob das Fahrzeug mit diesen Ketten verkehrs- und betriebssicher ist? Wurde Ihnen das irgendwie von offizieller Seite bestätigt, oder denken Sie sich das so? Anfahrhilfen sind im Übrigen kein Ersatz für Schneeketten, wenn sich da übern Sommer nichts geändert hat.
Das hat jetzt nichts damit zu tun, ob es wirklich unsicher wäre - ach, halt, das wollen Sie ja gar nicht wissen.

Vielleicht trotzdem noch was: Das gilt alles nur für die Frage, ob es erlaubt ist. In der Praxis werden Sie dafür eher nicht belangt. Denn wie schon erwähnt, richten sich auch Kontrollorgane am Typenschein, und wenns laut dem passt werden sie keinen Grund haben, da nochmal genauer zu prüfen. Erst, wenn es zu einem Unfall kommt, wird womöglich genauer geschaut - oder nicht. Recht und Strafe sind nunmal nicht ident.

Bertl65
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Re: Schneeketten

Beitrag von Bertl65 » 19.07.2019, 06:19

Danke für die ausführliche Antwort.
Mfg

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