Hallo!
Ich wollte mal fragen ob es irgendwelche Möglichkeiten gibt gegen eine bereits bezahlte aber nicht der Organstrafverfügungenverordnung entsprechende Organstrafverfügung vorzugehen (bpsw. Rückforderung durch Amtshaftung, etc...) ?
Im gegenständlichen Fall fehlen folgende Inhalte:
Zuständige Behörde, angewendete Gesetzesbestimmung in Hinblick auf die Strafbarkeit, Namen des einschreitenden Organes.
lg
Organstrafmandat - Beleg
Re: Organstrafmandat - Beleg
Nachdem gegen eine Organstrafverfügung kein Rechtsmittel zulässig ist und die Strafe auch schon bezahlt wurde: wozu der Aufwand? Ansonsten: eventuell eine Beschwerde an die zuständige Stelle richten (schriftlich).
Re: Organstrafmandat - Beleg
Sie können gegen ein Organmandat zwar kein ordentliches Rechtsmittel ergreifen. Sie können jedoch auf Grund einer Rechtswidrigkeit dagegen remonstrieren.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein ermächtigtes Organg iS der StVO so ein Organmandat ausstellt. Sind sie da ganz sicher, dass das alles seine Rechtsmässigkeit hat und das Geld auch der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zugeführt wurde.
Klären sie das mit der Behörde auf jeden Fall genau ab.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein ermächtigtes Organg iS der StVO so ein Organmandat ausstellt. Sind sie da ganz sicher, dass das alles seine Rechtsmässigkeit hat und das Geld auch der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zugeführt wurde.
Klären sie das mit der Behörde auf jeden Fall genau ab.
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