Abgestelltes KfZ auf Glatteis zurückgerutscht
Verfasst: 13.05.2019, 17:26
Liebe Forums-Mitglieder!
Ich ersuche um Ihre Mithilfe zu einem Vorfall, nämlich: "Ordnungsgemäß abgestelltes Kfz ist auf einer Steigung bei Glatteis zurückgerutscht".
Ein Bekannter von mir hat sein Kfz - PKW Nissan X-Trail (Automatikgetriebe) ordnungsgemäß d.h. angezogene Handbremse und P-Stellung des Automatikgetriebes auf einer Steigung bei Schnee und Glatteis abgestellt. Nachdem er nach ca. 15 Minuten wieder zu seinem Fahrzeug kam, war dieses "zurückgerutscht". Am hinteren Teil des Fahrzeuges entstand ein Schaden und aus diesem Grund brachte er das Auto zwecks Reparatur in eine Vertragswerkstätte.
Nach erfolgter Versicherungsmeldung bekam er nach einigen Tagen von der Vertragswerkstätte die Nachricht, dass nach Begutachtung durch einen Sachverständigen der Versicherung dieser vermeinte, dass er (Fahrzeughalter) es verabsäumt habe, das versicherte Fahrzeug gegen ein führerloses Abrollen abzusichern.
Mein Bekannter versichert und beteuert, dass er das Fahrzeug ordnungsgemäß abgestellt und abgesichert hat.
Erwähnen möchte ich jedenfalls, dass mein Bekannter eine VOLLKASKOVERSICHERUNG hat.
Nach langwierigen Gesprächen mit der Versicherung bleibt diese bei der Entscheidung, dass sie für die Reparatur nicht aufkommen d.h. diese bezahlen wird.
Da mein Bekannter "LEIDER" keine Rechtsschutzversicherung hat und somit bei einer Klage gegen die Versicherung das Prozessrisiko trägt, ersuche bzw. BITTE ich Mitteilung, ob jemand weiß ob es in gleichgelagerten Fällen Gerichtsurteile gibt.
Für eine Auskunft danke ich Ihnen recht herzlich.
MfG
Eigenbau
Ich ersuche um Ihre Mithilfe zu einem Vorfall, nämlich: "Ordnungsgemäß abgestelltes Kfz ist auf einer Steigung bei Glatteis zurückgerutscht".
Ein Bekannter von mir hat sein Kfz - PKW Nissan X-Trail (Automatikgetriebe) ordnungsgemäß d.h. angezogene Handbremse und P-Stellung des Automatikgetriebes auf einer Steigung bei Schnee und Glatteis abgestellt. Nachdem er nach ca. 15 Minuten wieder zu seinem Fahrzeug kam, war dieses "zurückgerutscht". Am hinteren Teil des Fahrzeuges entstand ein Schaden und aus diesem Grund brachte er das Auto zwecks Reparatur in eine Vertragswerkstätte.
Nach erfolgter Versicherungsmeldung bekam er nach einigen Tagen von der Vertragswerkstätte die Nachricht, dass nach Begutachtung durch einen Sachverständigen der Versicherung dieser vermeinte, dass er (Fahrzeughalter) es verabsäumt habe, das versicherte Fahrzeug gegen ein führerloses Abrollen abzusichern.
Mein Bekannter versichert und beteuert, dass er das Fahrzeug ordnungsgemäß abgestellt und abgesichert hat.
Erwähnen möchte ich jedenfalls, dass mein Bekannter eine VOLLKASKOVERSICHERUNG hat.
Nach langwierigen Gesprächen mit der Versicherung bleibt diese bei der Entscheidung, dass sie für die Reparatur nicht aufkommen d.h. diese bezahlen wird.
Da mein Bekannter "LEIDER" keine Rechtsschutzversicherung hat und somit bei einer Klage gegen die Versicherung das Prozessrisiko trägt, ersuche bzw. BITTE ich Mitteilung, ob jemand weiß ob es in gleichgelagerten Fällen Gerichtsurteile gibt.
Für eine Auskunft danke ich Ihnen recht herzlich.
MfG
Eigenbau