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Fristen zur Lenkerermittlung

Verfasst: 04.05.2019, 18:53
von fibu
guten tag aus deutschland,
ich wurde mit meinem fahrzeug am 6.1. geblitzt und habe erst jetzt (2.5.) die zahlungsaufforderung der bezirkshauptmannschaft völkermarkt erhalten. ist das rechtens? in deutschland muß der fahrer eindeutig innerhalb von drei monaten ermittelt werden, ansonsten ist der bußgeldbescheid hinfällig.
vielen dank für die antwort und wenn mal eine frage zum dt. verkehrsrecht ansteht - gerne helfe ich, da ich bei meiner suche gemerkt habe, das das amtsdeutsch in beiden ländern allgemein schon schwierig ist, aber durch verschiedene begriffe in beiden ländern nahezu ein "buch mit 7 siegeln" ist...vg frank

Re: Fristen zur Lenkerermittlung

Verfasst: 06.05.2019, 17:14
von Heron
Nach österreichischem Recht ist noch keine Verjährung der Verwaltungsübertretung (offenbar begangen im Jänner 2019) eingetreten. Die Behörde muss Verfolgungshandlungen gegen einen bestimmten Beschuldigten innerhalb eines Jahres ergreifen, ansonsten würde Verfolgungsverjährung (§§ 31 Abs 1 VStG) eintreten. Die Gesamtdauer des Verwaltungsstrafverfahrens ist durch die Strafbarkeitsverjährung nach 3 Jahren beschränkt (§ 31 Abs 2 VStG).

Im konkreten Fall heißt das, dass die Behörde bis Anfang Jänner 2020 Zeit hat, konkrete, nach außen gerichtete Verfolgungshandlungen (Strafverfügung, Aufforderung zur Rechtfertigung, etc.) gegen den Fahrzeuglenker zu ergreifen.

Re: Fristen zur Lenkerermittlung

Verfasst: 06.05.2019, 19:37
von fibu
vielen dank