Fristen zur Lenkerermittlung
Verfasst: 04.05.2019, 18:53
guten tag aus deutschland,
ich wurde mit meinem fahrzeug am 6.1. geblitzt und habe erst jetzt (2.5.) die zahlungsaufforderung der bezirkshauptmannschaft völkermarkt erhalten. ist das rechtens? in deutschland muß der fahrer eindeutig innerhalb von drei monaten ermittelt werden, ansonsten ist der bußgeldbescheid hinfällig.
vielen dank für die antwort und wenn mal eine frage zum dt. verkehrsrecht ansteht - gerne helfe ich, da ich bei meiner suche gemerkt habe, das das amtsdeutsch in beiden ländern allgemein schon schwierig ist, aber durch verschiedene begriffe in beiden ländern nahezu ein "buch mit 7 siegeln" ist...vg frank
ich wurde mit meinem fahrzeug am 6.1. geblitzt und habe erst jetzt (2.5.) die zahlungsaufforderung der bezirkshauptmannschaft völkermarkt erhalten. ist das rechtens? in deutschland muß der fahrer eindeutig innerhalb von drei monaten ermittelt werden, ansonsten ist der bußgeldbescheid hinfällig.
vielen dank für die antwort und wenn mal eine frage zum dt. verkehrsrecht ansteht - gerne helfe ich, da ich bei meiner suche gemerkt habe, das das amtsdeutsch in beiden ländern allgemein schon schwierig ist, aber durch verschiedene begriffe in beiden ländern nahezu ein "buch mit 7 siegeln" ist...vg frank