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zeitlich beschränkte Kurzparkzone

Verfasst: 21.02.2019, 17:35
von fredXyz
Hallo,
wie muss man die Parkuhr/-scheibe einstellen, wenn eine Kurzparkzone von 9 Uhr bis 19 Uhr gilt.
Wenn man um 8 Uhr ankommt, darf man sie dann auf 9 Uhr einstellen?

Wenn nicht wie ist die korrekte Verhaltensweise?

Der Grund für die Frage ist, ich bin von einem Anwohner 4 mal angezeigt worden, mit der Begründung, dass um 8:00 festgestellt wurde, dass das Auto nach der höchstzulässige Parkzeit von 3 Stunden nicht entfernt wurde.

Normalerweise komme ich kurz nach 8 Uhr an und stelle die Parkuhr/-scheibe auf 9:00.

Re: zeitlich beschränkte Kurzparkzone

Verfasst: 21.02.2019, 17:55
von Johannes_Czerny
Hallo,

Das lässt sich leicht ergoogeln:

https://autorevue.at/ratgeber/parkschei ... g-stellen

Die Ankunftszeit musst du einstellen. Also wenn du um 8 kommst um 9 wegfahrst, 9 Uhr einstellen. (Du dürftest offensichtlich 3h stehen, also könntest auch 11 Uhr einstellen.)

Ich würde mich allerdings sicherheitshalber noch einmal lokal bei dir ergoogeln, falls es da noch irgendwelche anderen Regelungen gibt.

LG.

Re: zeitlich beschränkte Kurzparkzone

Verfasst: 21.02.2019, 19:06
von fredXyz
Hallo,
ich glaube da gibt es ein Missverständnis.
Die Kurzparkzone gilt von 9 - 19 Uhr, ich komme aber an bevor die Kurzparkzone gilt also z.B. um 8 Uhr.

Mit der Parkuhr muss man ja die Ankunftszeit einstellen.
Muss ich also die Parkuhr auf 8 Uhr einstellen, obwohl um 8 Uhr die Kurzparkzone noch nicht gilt.
Oder kann ich die Parkuhr auf 9 Uhr einstellen, da erst ab 9 Uhr die Kurzparkzone beginnt.

Im ersten Fall kann ich maximal von 8 - 11 dort parken.
Im zweiten Fall könnte ich von 8-12 dort parken.

Die Parkuhr hat nur einen Zeiger für die Ankunftszeit.

Re: zeitlich beschränkte Kurzparkzone

Verfasst: 21.02.2019, 19:15
von schanzenpeter
Das war nicht ganz korrekt.
Grundsätzlich muss die Ankunftszeit eingestellt werden, egal wie lange man stehen bleibt. Das Überwachungsorgan liest aus der Ankunftszeit, wielange man schon parkt und nicht etwa, wie lange man zu parken gedenkt.
Allerdings, wenn man das Handyparken nutzt, kann man zum Beispiel schon während der Nacht das Handyparken buchen, es beginnt aber die Zeit erst mit beginn der Kurzpark-Zeitzone zu laufen. In Ihrem Beispiel also erst um 9 Uhr. daraus schließe ich, dass die Kurzparkscheibe um Um 8 Uhr auf Ankunftszeit eingestellt werden kann. Das Überwachungsorgan stellt dann z.B. um 10:50 Uhr fest, dass seit 9 Uhr noch keine 2 Stunden vergangen sind. Wenn zum Beispiel die erlaubte Parkzeit 2 Stunden wäre, dürfte das KFZ bis 11 Uhr parken. Egal wie lange man davor dort geparkt hat, hat man die erlaubte Parkzeit nicht überschritten. Eine Anzeige kann nur Folgen haben, wenn man länger als bis 11:00 Uhr geparkt hat, denn nur dann hat man die erlaubte Parkzeit überschritten (alles bei angenommen 2 Stunden sind erlaubt).

Re: zeitlich beschränkte Kurzparkzone

Verfasst: 22.02.2019, 09:03
von Andreas Hofer4
Ist jetzt keine rechtliche Auskunft, aber ein Hinweis auf die Praxis: bei gebührenpflichtigen Kurzparkzonen wird der Beleg erst mit der Uhrzeit der Beginn der Kurzparkzone ausgedruckt. z.B: Kurzparkzone beginnt um 9 Uhr und ich komme um 8 Uhr, zahle am Automat, so wird der Beleg mit 9 Uhr als Beginnzeit erstellt und so hinterlegt.

Re: zeitlich beschränkte Kurzparkzone

Verfasst: 24.02.2019, 11:36
von Johannes_Czerny
Also noch einmal:

Du kommst um 8 Uhr and und parkst dein Auto. Die Kurzparkzone beginnt um 9 Uhr. Man darf maximal 3 Stunden parken.

Logischerweise gelten die 3 Stunden nur innerhalb der Zeiten in denen die Kurzparkzone gilt.

Also: Egal wie lange du schon dort parkst, ab 9 Uhr darfst du noch 3 Stunden parken, und musst die Uhr auf 12:00 einstellen.

Re: zeitlich beschränkte Kurzparkzone

Verfasst: 24.02.2019, 14:34
von schanzenpeter
Laut Gesetzestext ist die Ankunftszeit anzuzeigen! ANKUNFTSZEIT!
Rechtsinformationssystem des Bundes RIS:
Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Kurzparkzonen-Überwachungsverordnung, Fassung vom 24.02.2019
§4
(2) Der Zeiger hat die Ankunftszeit anzuzeigen, wobei auf die dem Zeitpunkt des Abstellens folgende volle Viertelstunde aufgerundet werden kann.

Re: zeitlich beschränkte Kurzparkzone

Verfasst: 24.02.2019, 15:27
von schanzenpeter
Urteile dazu habe ich leider nur im deutschen gefunden, die Überlegungen dazu könnten vielleicht auch für Österr. gelten.
Die Einstellung der Ankunftszeit vor dem Beginn der Kurzparkzeit hat keine Rechtswirksameit, da es nicht vorgesehen ist, in der kurzparkfreien Zeit eine Parkscheibe zu verwenden. Außerdem kann eine Kontrolle unwirksam werden, da auf der Parkscheibe nur eine 12-Stunden Skala vorhanden ist. eine Einstellung auf 6 Uhr zeigt auch die Zeit 18 Uhr an, was eine Überschreitung am Vortag anzeigen könnte. Demnach wäre in der Nacht der Beginn der folgenden Kurzparkzeit einzustellen.