Artikel 20 Abs.1 BStMG, Ersatzmaut wurde nie gefordert
Verfasst: 29.11.2018, 07:35
Guten Tag
Wir kommen aus der Schweiz (schweizer Kennzeichen) und wurden dabei erwischt wie wir in Bregenz ohne Vigniette auf der Österreichischen Autobahn unterwegs waren. Dabei kam wohl ein elektronisches System zum Einsatz - wir haben davon erst später brieflich erfahren.
So weit, so gut - unser Fehler Nun haben wir eine gekauft.
Wir haben nun aber direkt eine eine Geldstrafe über 300 Euro erhalten (entsprechend Absatz 1 von Artikel 20 des BStMG).
Soweit ich im Internet andere Fälle lesen kann, wird zuerst eine Ersatzmaut gefordert die nicht so hoch ist wie die Geldstrafe.
Für mich stellt sich nun die Frage: Wieso wird bei uns direkt eine Geldstrafe über eine Strafverfügung eingefordert und nicht zuerst eine Ersatzmaut (die wir natürlich bezahlt hätten).
Ich hoffe da kann uns jemand erleuchten - vielen Dank und Grüsse aus der Schweiz!
Wir kommen aus der Schweiz (schweizer Kennzeichen) und wurden dabei erwischt wie wir in Bregenz ohne Vigniette auf der Österreichischen Autobahn unterwegs waren. Dabei kam wohl ein elektronisches System zum Einsatz - wir haben davon erst später brieflich erfahren.
So weit, so gut - unser Fehler Nun haben wir eine gekauft.
Wir haben nun aber direkt eine eine Geldstrafe über 300 Euro erhalten (entsprechend Absatz 1 von Artikel 20 des BStMG).
Soweit ich im Internet andere Fälle lesen kann, wird zuerst eine Ersatzmaut gefordert die nicht so hoch ist wie die Geldstrafe.
Für mich stellt sich nun die Frage: Wieso wird bei uns direkt eine Geldstrafe über eine Strafverfügung eingefordert und nicht zuerst eine Ersatzmaut (die wir natürlich bezahlt hätten).
Ich hoffe da kann uns jemand erleuchten - vielen Dank und Grüsse aus der Schweiz!