Nachgemachte Kennzeichen am PKW auf Privatgrund

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BAZL
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Nachgemachte Kennzeichen am PKW auf Privatgrund

Beitrag von BAZL » 25.11.2018, 22:07

Hallo!

Ich besitze zwei PKW mit Wechselkennzeichen.
Das Auto, mit dem ich gerade fahre, parkt auf öffentlichem Grund, das Auto, mit dem ich gerade nicht fahre, parkt auf meinem Privatgrundstück. Um zu vermeiden, dass einmal in der Woche ein Gebrauchtwagenhändler vor der Tür steht, um das Auto zu kaufen, weil er meint, dass es abgemeldet ist, habe ich ein nachgemachtes Kennzeichen montiert, damit es nicht sofort auffällt, dass das Auto kein Kennzeichen trägt. Das Kennzeichen besteht aus einer glatten Aluminiumplatte mit aufgeklebter Folie. Die Schriftart ist auch nicht die gleiche wie auf dem Originalkennzeichen. Es dient nur dazu, dass es nicht auf den ersten Blick auffällt, dass keine Kennzeichen drauf sind.
Wie gesagt, das Fahrzeug mit dem nachgemachten Kennzeichen steht auf meinem Privatgrundstück und ich achte penibel darauf, dass es niemals auf öffentlichem Grund steht, geschweige denn, dass mit dem nachgemachten Kennzeichen gefahren wird.
Heute war die Polizei bei mir und hat befohlen, dass das Kennzeichen zu demontieren ist.


Nun meine Frage an die Rechtsexperten: Muss ich das Kennzeichen wirklich demontieren, wenn das Auto ausnahmslos auf meinem Privatgrund steht und das Kennzeichen keine geprägte Oberfläche hat, also keine 1:1 Kopie eines originalen Kennzeichens ist, oder haben die Polizisten unrecht?

Vielen Dank!



FHoll
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Re: Nachgemachte Kennzeichen am PKW auf Privatgrund

Beitrag von FHoll » 26.11.2018, 11:10

Es gibt keine Vorschrift, nach der die Kennzeichenhalterung eines auf Privatgrund geparkten Autos nichts außer einem originalen Kennzeichen enthalten darf. Sieht man ja oft genug beim Autohändler, dass "Sonderpreis!"-Schildchen drin sind.

Sie allerdings haben ein nachgemachtes Kennzeichen montiert, das zumindest soweit "täuschend echt" ist, dass keine Gebrauchtwagenhändler vor der Tür stehen. Ich kann mir schwerlich vorstellen, dass eine Fälschung zugleich einen Gebrauchtwagenhändler täuschen kann, aber keine Verwechslungsgefahr mit einem echten Kennzeichen besteht - logisch, nicht? Ja klar, spätestens beim zweiten Mal hinschauen sieht mans, aber es müsste halt schon beim ersten Blick erkennbar sein.

Das Ganze läuft auf eine Urkundenfälschung hinaus. Sie werden sagen, dass Sie ja nicht vorhaben, die 'gefälschte Urkunde' zu verwenden. Das kann man Ihnen glauben oder auch nicht, Vorsatz ist ja immer schwer zu beweisen. Wollen Sie das in einem Gerichtssaal klären?
Es wird für Sie am einfachsten sein, wenn Sie der Aufforderung Folge leisten und das Kennzeichen demontieren. Sie können es ja durch ein Schild "Platzhalter für Wechselkennzeichen" ersetzen - damit wäre gewährleistet, dass es nicht mit einem Kennzeichen verwechselt wird, und die Gebrauchtwagenhändler wissen ebenfalls, was Sache ist.

Gegengleis
Beiträge: 147
Registriert: 28.09.2017, 10:51

Re: Nachgemachte Kennzeichen am PKW auf Privatgrund

Beitrag von Gegengleis » 08.12.2018, 23:18

Es fehlt meines Erachtes nach der Vorsatz die Urkunde im Rechtsverkehr zum Beweis eines Rechtes, eines Rechtsverhältnisses oder einer Tatsache zu gebrauchen.

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