Definition LKW und PKW

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
Antworten
Ingob
Beiträge: 1
Registriert: 16.11.2018, 15:51

Definition LKW und PKW

Beitrag von Ingob » 16.11.2018, 16:08

Hallo,
In Österreich gibt es regional ein Fahrverbot für Fahrzeuge die bestimmte EURO Klassen nicht erfüllen. Das Verbot gilt für Fahrzeuge der Klassen N1, N2, N3.

Gilt diese Regelung nicht für Wohnmobile über 3.5t? Können diese Wohnmobile als PKW (Klasse M1) zugelassen sein?
Die Klasse M1 hat nämlich gar keine Gewichtsvegrenzung.

Mit freundlichen Grüßen
Ingo Blaha
Zuletzt geändert von Ingob am 25.01.2019, 13:09, insgesamt 1-mal geändert.



schanzenpeter
Beiträge: 412
Registriert: 02.02.2011, 16:48

Re: Definition LKW und PKW

Beitrag von schanzenpeter » 16.11.2018, 18:06

Habe von einem User folgenden Beitrag gesehen:

Laut § 2 Abs. 8 der Österreichischen Kraftfahrgesetzes gilt als LKW:
Lastkraftwagen ein Kraftwagen (Z 3), der nach seiner Bauart und Ausrüstung
ausschließlich oder vorwiegend zur Beförderung von Gütern oder zum Ziehen von An-
hängern auf für den Fahrzeugverkehr bestimmten Landflächen bestimmt ist, auch wenn
er in diesem Fall eine beschränkte Ladefläche aufweist, ausgenommen Sattelzugfahrzeuge; und laut 28a als Wohnmobil
Wohnmobil ein Fahrzeug der Klasse M1 mit besonderer Zweckbestimmung,
das so konstruiert ist, dass es die Unterbringung von Personen erlaubt und mindestens die
folgende Ausrüstung umfasst:
Tisch und Sitzgelegenheiten,
Schlafgelegenheiten, die tagsüber auch als Sitze dienen können,
Kochgelegenheiten und
Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen Gegenständen.Diese Ausrüstungsgegenstände sind im Wohnbereich fest anzubringen, mit Ausnahme des
Tisches, der leicht entfernbar sein kann;Ein übliches Wohnmobil ist eindeutig nicht "überwiegend" und schon gar nicht
"ausschließlich" zur Beförderung von Gütern bestimmt!

Ein Wohnmobil kann überhaupt nicht als LKW angemeldet werden, weil es, kein LKW ist.
Du meinst aber eher die Probleme mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3.500kg:
Also Führerschein C, Go-Box, zulässige Höchstgeschwindigkeit (Landstraße 70 kmh,
Autobahn 80 kmh!!) wirst Du in Kauf nehmen müssen, alle Beschränkungen, die nur LKW
betreffen, nicht!

Heron
Beiträge: 385
Registriert: 31.05.2018, 14:13

Re: Definition LKW und PKW

Beitrag von Heron » 16.11.2018, 18:26

Dem ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen. Ein Wohnmobil bis 8 Plätze (+Fahrer) ist kraftfahrzeugrechtlich per Legaldefintion ein Fahrzeug der Klasse M1, auch bei einem Gesamtgewicht über 3500kg:
§2 KFG
(1) Im Sinne dieses Bundesgesetzes gilt als
(...)
28a. Wohnmobil ein Fahrzeug der Klasse M1 mit besonderer Zweckbestimmung, das so konstruiert ist, dass es die Unterbringung von Personen erlaubt und mindestens die folgende Ausrüstung umfasst:
Tisch und Sitzgelegenheiten,
Schlafgelegenheiten, die tagsüber auch als Sitze dienen können,
Kochgelegenheiten und
Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen Gegenständen.
Diese Ausrüstungsgegenstände sind im Wohnbereich fest anzubringen, mit Ausnahme des Tisches, der leicht entfernbar sein kann;
Sind die in der obigen Bestimmung genannten Ausrüstungsgegenstände nicht alle vorhanden, kann das "Wohnmobil" von der Zulassungsstelle auch als Spezialkraftwagen eingestuft werden. In beiden Fällen gelten die genannten Fahrverbote nicht. Andere Vorschriften (Ausrüstungsgegenstände, GO-BOX, Höchstgeschwindigkeit, Führerschein) richten sich wie erwähnt nach den entsprechenden Materiengesetzen.

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 21 Gäste