Das geht natürlich nicht. Die Behörde muss zuerst selbstständig mahnen und später ein Exekutionsverfahren bei Gericht beantragen. Erst wenn der Gerichtsvollzieher weder durch Gehalts- noch durch Fahrnisexekution Geld oder bewegliche Sachen eintreiben kann, tritt an die Stelle der Geldstrafe die Ersatzfreiheitsstrafe.könnte ich auch die angegebenen stunden absitzen in österreich oder geht das nur wenn man wirklich nix hat ?
Ob diese Strafe auch in Deutschland eintreibbar ist, kann ich leider nicht mit Sicherheit beantworten, aber ich kann mir vorstellen, dass es da bestimmte Rechtshilfe- oder Vollstreckungsabkommen zwischen den Staaten gibt.
Danke. Wie ich sehe habe ich die Ersatzfreiheitsstrafe vom richtigen Paragraph berechnet.ich tipp das grad mal ab
Hinsichtlich Stoßstangen (verkehrs- bzw. betriebssichere Verwendung des KFZ) wird von einem einzigen Delikt ausgegangen. Je nach Schwere bzw. der vom Fahrzeug ausgehenden Gefahren kann eine Strafe niedriger oder höher ausfallen.