Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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Poseidon zeus
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Beitrag
von Poseidon zeus » 21.12.2015, 18:08
Hallo,
Ich habe ein bisschen Blödsinn gemacht.
Und zwar habe ich mit einen Kollegen betrunken 3 oder 4 Leitpfosten beschädigt sowie ein Verkehrsschild gelockert (ist jetzt ein bisschen schief).
So, das ganze war mitten in der Nacht und niemand hat das gesehen bzw. niemand weis davon. Wir und viele andere wurden jetzt zu Polizei geladen (es gab keine Anzeige)
Wie soll ich jetzt vorgehen ? Soll ich das alles zugeben? Ich meine es weiß keiner wer es gewesen ist geschweige denn dass es überhaupt jemand von den geladenen Personen gemacht hat. Also kann es eigentlich zu keiner Anzeige kommen bzw. würde sie zu nichts führen.
Ich weiß jetzt leider nicht was ich machen soll. Ich habe mir gedacht das ich sage ich bin ganz normal nach Hause gegangen, dann kommt es eventuell zur Anzeige, aber was wollen sie machen, ich meine es weiß niemand was bzw. niemand hat es gesehen.
Bitte um Hilfe, kenne mich das Rechtlich leider garnicht aus

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schanzenpeter
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Beitrag
von schanzenpeter » 21.12.2015, 18:57
Fingerabdrücke, Stofffasern etc. können nicht vorhanden sein? Kollegen, auch wenn sie schwören nix zu sagen, können umfallen.
Ich wäre vorsichtig mit leugnen.
An die Juristen: was kann schon passieren, wenn man die Beschädigung zugibt?
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Poseidon zeus
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von Poseidon zeus » 21.12.2015, 20:39
Naja da ich im Letzen Dorf wohne werden da die Polizisten nicht wirklich irgendwelche hoch professionellen Methoden anwenden.
Ich war schon mal dort, hab denen 5€ gegeben und konnte wieder gehen, das ganze ist nie wo aufgeschienen (das war weil die Sperrstunde nicht eingehalten wurde)
ausserdem hat es dazwischen geregnet usw. die dinge liegen auch in ner großen Wiese.
Ich denke wenn wir nichts sagen wird es wie so oft bei uns einfach fallen gelassen, ich kann mir nämlich nicht vorstellen wie sie es herausfinden könnten. Und ich habe echt keine lust das ich da was Zahle, ich weiß es war dumm und ich werde es mit Sicherheit nie mehr machen

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Andreas Hofer4
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Beitrag
von Andreas Hofer4 » 22.12.2015, 09:39
Nicht juristische Anmerkung:
was bist Du denn für ein Waschlappen!!! Wenn man schon einen Blödsinn macht und etwas beschädigt, dann ist es wohl das Mindeste, dass man dazu steht, und es in Ordnung bringt!
Wie kommen die anderen dazu für Deinen Schaden zu aufzukommen und zu zahlen? - Leider gibt es immer mehr Leute ohne Rückgrat, die deshalb nur mehr buckeln und arschkriechen können...
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lexlegis
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Beitrag
von lexlegis » 22.12.2015, 11:42
Guten Tag!
Es wird eine Anzeige wegen § 125 StGB geben. Die Qualifikation nach § 126 Abs 1 Z 5 StGB („Einrichtung des öffentlichen Verkehrs“) kommt nach herrschender Ansicht nur zum Tragen, wenn durch die Sachbeschädigung der Verkehrseinrichtung eine abstrakte Gefährdung (zum Beispiel das Ausreißen eines Stoppschildes) geschaffen wurde (Birklbauer, Hilf, Tipold. Strafrecht Besonderer Teil I § 126 StGB). Das Ausreißen von ein paar Straßenbegrenzungspfosten und der Umstand, dass ein Verkehrsschild nun etwas schief hängt (aber noch erkennbar ist) erfüllt hinsichtlich des Ausreißens und Wegwerfens der Pfosten das Tatbildmerkmal „unbrauchbar machen“ und hinsichtlich des Umstandes, dass das Schild schief hängt das Tatbildmerkmal „beschädigt“ des § 125 StGB.
Die Polizei „subsumiert“ diesen Sachverhalt jedoch vermutlich trotzdem unter §§ 125, 126 Abs 1 Z 5 StGB.
Für mich ist es eine rein auf dem Grunddelikt basierende
Sachbeschädigung nach § 125 StGB.
Ihre Schuld muss bewiesen werden.
Sollten die anderen weich werden könnten sie als Zeuge gegen Sie aussagen. In diesem Fall müssen sie wahrheitsgemäß0 und vollständig aussagen, es sei denn sie würden sich damit selbst strafrechtlich belasten. Da Sie bezüglich der Sachbeschädigungen bewusst und gewollt zusammenwirkten, wird vermutlich eine Mittäterschaft anzunehmen sein (jeder wird wegen derselben Tat angeklagt). Dies bedeutet, keiner von Ihnen ist verpflichtet auszusagen (§ 49 Z 4 StPO).
Wird nur einer als Beschuldigter vernommen und die anderen als Zeugen (was anzunehmen ist), können diese ebenso lügen, wenn es bei ihnen geht eine Straftat, die sie betrifft zugeben zu müssen.
Ein Tipp!
Nichts zu sagen ist immer schlecht, auch wenn es nicht als erschwerend gewertet werden darf. Sie dürfen als Beschuldigter lügen (aber keinen anderen beschuldigen! -§ 297 StGB) und sagen, sie waren gar nie dabei. Da es keine Zeugen gibt und auch keinen Nachweis (Fingerabdrücke werden bei so einer Bagatelle nicht genommen), beharren Sie und die anderen darauf es nicht gewesen zu sein. Eine auf reinen Mutmaßungen basierende Anklage verläuft meistens ins Leere.
Erkundigen Sie sich vor der Befragung ob es eine Vernehmung (als Zeuge oder Beschuldigter) ist und lassen Sie sich von § 288 StGB nicht abschrecken. Denn Sie dürfen lügen, wenn Sie sich mit der Wahrheit selbst strafrechtlich belasten würden. Sollte es nur eine Erkundigung (§ 151 StPO) sein, können sie ebenso lügen oder gar nichts sagen.
Lassen Sie sich nicht einschüchtern! Sie und die anderen wissen von nichts. Besprechen Sie sich vor der Vernehmung noch einmal untereinander.
In Zukunft lassen Sie aber bitte solche Sachen, es ist kurzer Spaß, für unangenehme Konsequenzen.
MfG
lexlegis
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Hubert Neubauer
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Beitrag
von Hubert Neubauer » 22.12.2015, 14:34
So einen Unfug habe ich schon lange nicht mehr gelesen.
"Sie können lügen, wenn sie sich selbst belasten würden."
Nein dürfen sie nicht, wenn Sie als Zeuge einvernommen werden, müssen Sie die Wahrheit sagen. Wenn Sie sich selbst belasten würden, haben Sie ein Aussageverweigerungsrecht.
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