Am 12.3.2013 wurde ein Einspruch gegen einen Verwaltungübertretung an die zuständige Bezirkshauptmannschaft übermittelt.
Reaktion der BH mit der Bitte um Stellungnahme.
Am 18.4.2013 wurde eine Stellungnahme an die zuständige Bezirkshauptmannschaft übermittelt.
... seit daher herrschte Funkstille bis zum 20.1.2015.
Am 20.1.2015 (also nach 21 Monaten!!!) reagiert die zuständige Bezirkshauptmannschaft mit einer Straferkenntnis wegen dieser Verwaltungsübertretung.
Wie lange darf sich eine Bezirkshauptmannschaft Zeit lassen um einen Einspruch gegen ein Verwaltungsstrafverfahren abzuarbeiten?
Ist nach 21 Monaten ohne Raktion nicht bereits eine Verjährung gegeben?
Vorab vielen Dank für etwaige Rückmeldungen, Danke!
Verjährung nach Einspruch?
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angebliche Tat: 08.12.2012, 19:35 Uhr
Anonymverfügung: ?* (nicht einbezahlt)
Lenkererhebung: 6.2.2013 (Bekanntgabe am 20.02.2013)
Strafverfügung: Anfang März 13* (Einspruch am 12.03.2013)
Aufforderung zur Stellungnahme: Anfang April 13* (Stellungnahme am 18.04.2013)
Straferkenntnis: 20.01.2015
*) exakter Zeitpunk des Schreibens müsste noch geprüft werden;
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Strafverfügung: Anfang März 13* (Einspruch am 12.03.2013)
Aufforderung zur Stellungnahme: Anfang April 13* (Stellungnahme am 18.04.2013)
Straferkenntnis: 20.01.2015
*) exakter Zeitpunk des Schreibens müsste noch geprüft werden;
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