Verjährung nach Einspruch?

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Max9
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Verjährung nach Einspruch?

Beitrag von Max9 » 26.01.2015, 10:11

Am 12.3.2013 wurde ein Einspruch gegen einen Verwaltungübertretung an die zuständige Bezirkshauptmannschaft übermittelt.

Reaktion der BH mit der Bitte um Stellungnahme.

Am 18.4.2013 wurde eine Stellungnahme an die zuständige Bezirkshauptmannschaft übermittelt.

... seit daher herrschte Funkstille bis zum 20.1.2015.

Am 20.1.2015 (also nach 21 Monaten!!!) reagiert die zuständige Bezirkshauptmannschaft mit einer Straferkenntnis wegen dieser Verwaltungsübertretung.

Wie lange darf sich eine Bezirkshauptmannschaft Zeit lassen um einen Einspruch gegen ein Verwaltungsstrafverfahren abzuarbeiten?

Ist nach 21 Monaten ohne Raktion nicht bereits eine Verjährung gegeben?

Vorab vielen Dank für etwaige Rückmeldungen, Danke!



Hubert Neubauer
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Beitrag von Hubert Neubauer » 26.01.2015, 11:17

Wann war das Datum der angeblichen Tat?

Wann wurde die erste Verfolgungshandlung gesetzt (Strafverfügung bzw Aufforderung zur Stellungnahme)?

Max9
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Beitrag von Max9 » 26.01.2015, 11:36

angebliche Tat: 08.12.2012, 19:35 Uhr
Anonymverfügung: ?* (nicht einbezahlt)
Lenkererhebung: 6.2.2013 (Bekanntgabe am 20.02.2013)
Strafverfügung: Anfang März 13* (Einspruch am 12.03.2013)
Aufforderung zur Stellungnahme: Anfang April 13* (Stellungnahme am 18.04.2013)
Straferkenntnis: 20.01.2015

*) exakter Zeitpunk des Schreibens müsste noch geprüft werden;

Hubert Neubauer
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Beitrag von Hubert Neubauer » 26.01.2015, 17:08

Verfolgungsverjährung ist nicht eingetreten.

Strafbarkeitverjährung tritt nach 3 Jahren ein, also 8.12.2015.

Machen Sie eine Beschwerde gegen das Straferkenntnis. Wie hoch ist denn die Strafe?

Max9
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Beitrag von Max9 » 27.01.2015, 09:00

Erstenmal vielen Dank für ihre Rückmeldung.

Der aktuell zu zahlende Betrag selbst liegt bei EUR50.

Falls ich mich nun für eine Beschwerde entscheide, mit welchen Mehrkosten ist dann zu rechnen?

Hubert Neubauer
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Beitrag von Hubert Neubauer » 27.01.2015, 11:06

Wenn die Beschwerde ab oder zurückgewiesen wird, müssen sie 20% Verfahrenskosten der Strafe, also nochmal € 10,-- bezahlen.

Max9
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Beitrag von Max9 » 28.01.2015, 10:22

Vielen Dank für diese Informationen, welche mir fürs erste weiterhelfen, Danke!

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