hallo!
ich habe folgendes problem:
am 13.2.09 hatte ich meine führerscheinprüfung, danach wurde der termin für die 1. perfektionsfahrt ausgemacht, dabei hieß es, diese könne frühestens 2 monate nach erhalt des scheins stattfinden und so einigten wir uns auf den 15.4.
als ich dann am 15.4. die fahrschule betrat, meinte die sekräterin, ich hätte die perfektionsfahrt bereits am 1. april gehabt u muss diese jetzt bezahlen
..ich denke fast, dass diese sekretärin, wie schon einmal zuvor!, den termin einfach in eine falsche spalte eingetragen hat
wäre der 1. april rechtlich überhaupt erlaubt?
habe ich da irgendeine chance??
bitte um 1 schnelle antwort
danke
lg simon
Perfektionsfahrt.. brauche dringend Hilfe
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- Registriert: 29.07.2009, 12:48
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Lieber Simon,
anbei die gesetzliche Bestimmung aus dem Führerscheingesetz:
"§ 4b. (1) Die zweite Ausbildungsphase für einen Besitzer der Lenkberechtigung für die Klasse B hat - unbeschadet des Abs. 2 - folgende Inhalte in der genannten Reihenfolge zu umfassen:
1.
eine Perfektionsfahrt im Zeitraum von zwei bis vier Monaten nach dem Erwerb der Lenkberechtigung;"
Ich raten Ihnen mit der Fahrschule diesbezüglich noch mal zu reden.
LG!
anbei die gesetzliche Bestimmung aus dem Führerscheingesetz:
"§ 4b. (1) Die zweite Ausbildungsphase für einen Besitzer der Lenkberechtigung für die Klasse B hat - unbeschadet des Abs. 2 - folgende Inhalte in der genannten Reihenfolge zu umfassen:
1.
eine Perfektionsfahrt im Zeitraum von zwei bis vier Monaten nach dem Erwerb der Lenkberechtigung;"
Ich raten Ihnen mit der Fahrschule diesbezüglich noch mal zu reden.
LG!
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