Hallo liebe Forum-Mitglieder,
Ich hatte mein KFZ Anfang Oktober dieses Jahres morgens irrtümlich im Park/Halteverbot in Eisenstadt abgestellt.
Am späten Nachmittag fand ich am Auto ein Organstrafmandat über Eur 20,- welches ich auch pflichtbewußt am selben Tag via Online-Banking bezahlte. Soweit so gut, war ja wirklich mein Fehler und daher absolut ok.
Heute (mehr als 2 Monate später!) erhielt ich auf dem Postweg eine Anonymstrafverfügung über Eur 30,- für das selbe Vergehen.
Muss ich diese Strafe ebenfalls bezahlen? Ist es möglich, daß zuerst jemand eine Anonymverfügung ausgestellt hat und danach eine anderes Kontrollorgan ein Organstrafmandat ohne von der vorhergehenden Anonymverfügung zu wissen (Das Auto war von ca. 7:00 morgens bis 17:00 abgestellt).
Wie ist in diesem Fall die vernünftigste Vorgehensweise?
Danke & lg
Christian Polsterer
Zweimal Strafe wegen Falschparken
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- Registriert: 08.12.2007, 00:35
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