Geschwindigkeitüberschreitung -> NACHFAHREN! Beweis ausreich

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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JUSLINE
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Geschwindigkeitüberschreitung -> NACHFAHREN! Beweis ausreich

Beitrag von JUSLINE » 12.12.2006, 15:58

Folgendes Problem:



Habe auf der Landstraße (70kmh) einen Traktor im Überholverbot überholt. Nach ein paar Hundert Meter fängt das Ortsgebiet (50kmh) an. Ca nach 300 Meter im Ortsgebiet überholt mich ein Streifenwagen und haltet mich an.



I

Er unterstellt mir:

1. Überholen im Überholverbot (ist mir bewusst)

2. Fahren im Ortsgebiet mit 100 km/h



Der Beamte war alleine im Streifenwagen. Es sagte er musste über 100 kmh fahren um mich einzuholen! Ist ja klar, er war ja auch 3 Autos + Traktor hinter mir. Dann hat er mich eben überholt und rausgewinkt.



Er hatte kein Radarmessgerät.



Hier steht doch Aussage gegen Aussage wegen dem zu schnellem Fahren? Er hat doch keine Beweise dafür, dass ich angeblich so schnell gefahren bin?



Ich bin mir 100% Bewusst nicht 100 Kmh gefahren zu sein.



Mit welchen Konsiquenzen habe ich zu rechenen (habe noch Progeführerschein -> ÖSTERREICH) ?



Vielen Dank




MEMIL
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RE: Geschwindigkeitüberschreitung -> NACHFAHREN! Beweis ausr

Beitrag von MEMIL » 13.12.2006, 07:41

Mit einem Kompromiss hast du zu rechnen. Wenn die Sache zur Ganze abstreiten willst, wirst du bestraft. Wenn du nur die Höhe der Übertretung abstreiten willst, kanns es leicht vorkommen, dass du dann mit der Übertretung bestrafst wirst, die du zugegeben hast.

Die Beweislage ist aber nicht so schlimm für dich. Wenn der Polizist zugibt, dass wirklich 3 Auto und Traktor zwischen euch gewesen sind, dann fällt seine 100-Klm-Theorie schnell in Zweifel. Das kann aber erst passieren wenn du bei dem Verwaltungsverfahren gegen die Strafe Einspruch erhebst und die Sache zum Gericht kommt.

MfG,

MEMIL


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JUSLINE
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RE: Geschwindigkeitüberschreitung -> NACHFAHREN! Beweis ausr

Beitrag von JUSLINE » 14.12.2006, 23:14

ich sehe das nicht ganz so.

erstens steht nicht aussage gegen aussage, weil das auge des polizisten im verwaltungsstrafverfahren als "geschultes auge" gilt und seine aussage somit schwerer wiegt als deine.

zweitens gilt eine geschwindigkeitsschätzung durch nachfahren nur dann wenn dies über einen bestimmten zeitrahmen, mit gleichbleibenden abstand passiert. egal ob da 1, 2, oder 3 autos zwischen euch waren. er wird die anderen auch überholt haben, auf die aufgeschlossen haben und dann auf den tacho gegückt haben (denk ich mal).



lange rede kurzer sinn. dein ziel sollte sein die geschwindigkeit runter zu "spielen" damit du den schein behaltest. ums strafe zahlen wirst du nicht rumkommen.



Ich habe ein Buch in dem eine Entscheidung des VwGH abgedruckt ist, wo es um das "Nachfahren" und dadurch Geschw. schätzen geht. Ich scanne es dir gerne ein und mails dir. Kurze mail nur an mich.

MEMIL
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RE: Geschwindigkeitüberschreitung -> NACHFAHREN! Beweis ausr

Beitrag von MEMIL » 15.12.2006, 07:46

Hi Hobo!

Dass es „Aussage gegen Aussage“ stehen würde, war nie die Rede. Selbstverständlich verfügt (sowieso nicht die Aussage, sondern die Wahrnehmung!) die Wahrnehmung eines Beamten über die so genannte „amtliche Glaubwürdigkeit“ und deswegen wiegt diese (bei einer Gegenüberstellung beider Aussagen) relativ mehr. Jedoch, die Wahrnehmung eines Exekutivbeamten wird genau so wie jedes anderes Beweismittel von dem Richter betrachtet und gegebenenfalls wird er als einfacher Zeuge eingeladen. Das geschieht nicht extrem selten (Als Rechtpraktikant habe ich das erlebt), wenn der Sachverhalt Elemente enthält, die die Wahrnehmung des Beamten nicht, oder nicht zur Gänze, erklären können. Letztendlich können sich Polizisten auch irren. Sie sind ganz normale Menschen, auch wenn sie sicher sehr gut geschult sind und ihre Ämter mit unheimlicher Treffsicherheit führen. Soviel zur „Aussage gegen Aussage“.

Nun, zum konkreten Fall, scheint es mir tatsächlich, dass der Polizist auf Grund eines notwendigen Überhohlmanövers über mehreren Autos (5 Autos: 3 Hintermänner + 1 Traktor + Täter) im Ortsgebiete viel schneller fahren müsste, als wenn er nur ein Auto zu überholen hätte. Deswegen betrachte ich (vorerst rein subjektiv) diesen Umstand als nicht unwesentlich. Das könnte ohne weiteres das Ausmaß der Übertretung (in einem Verfahren) in Schwenken bringen. Solche Überlegungen können aber erst mit einem Gutacht genau überprüft werden, und da zahlt sich das Ganze schon vielleicht nicht aus. Solche Diskussionen werden gerichtlich ausgetragen eher wenn Opfer oder erhebliche Sachschaden zu verzeichnen sind.

Sonst, teile ich zur Gänze deiner Meinung, dass es hier nicht darum geht die Wahrnehmung des Beamten in Zweifel zu bringen, sondern nur um die Höhe der Übertretung zu bekämpfen, was vielleicht schon bei der Einvernahme im Kommissariat, ohne weitere Folgen, mit vernuftiger Argumentation erreicht werden kann. Insbesondere befindet man sich (bei einem Probeführerschein) in einer Situation, wo man schwer, als eigene Erfahrung, was behaupten kann.

MfG,

MEMIL



PS: Dieser Beitrag ist nicht als Polemik gemeint. Wir können sowieso nur Denkensvarianten aufstellen und oft nur spekulieren. Insbesondere bei Verkehrssachen spielt die Gegebenheiten der Fahrbahn, der optische Raum des Geschehens und sogar die Wetterverhältnisse, eine Rolle die man nur von Erzählen her nicht feststellen kann. Da können nur Sachverständigen das letzte Wort haben.




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