Hallo Forum-Mitglieder,
ich habe wegen einer Geschwindigkeitsübertretung eine Anonymverfügung erhalten. Leider habe ich vergessen diese fristgerecht einzubezahlen. Ich habe trotzdem den Betrag überwiesen, und per email darum gebeten es 'dabei zu belassen'.
Ich glaube aber das es bereits zu spät ist, und ein Strafverfahren eingeleitet wird - ich habe noch keine Antwort erhalten..
Was kann mir da passieren?? Der Lenker muss ausgeforscht werden - das war ich selbst!
Kommt es zu einer höheren Geldstrafe oder gar Freiheitsstrafe - vor allem weil ich vor 3 Jahren eine Strafverfügung wg Sekundenschlaf und Fahrerflucht erhalten habe..
Bitte um Info bzw eure Meinung was mich zu erwarten hat, bzw was ich tun kann/soll..
Danke!!
Anonymverfügung
RE: Anonymverfügung
Ja, es kann zu einem Verfahren kommen. Wenn die Verspätung jedoch nur von einem Tag oder gar vielleicht zwei Tagen war, kann es passieren, dass die Behörde das als reine bürokratische Verspätung bei der Bankbearbeitung betrachtet und die Sache abschließt. Das ist schon oft passiert.
Wenn jedoch die Verspätung schon vielen Tagen angedauert hat, dann kann niemand ein Auge zudrücken. Es wird verhandelt.
Wenn du jedoch, bei der Vernehmung die Tat gestehst, und darauf hinweißt, dass du nur vergessen hast, die Strafe zu bezahlen (und dich dafür entschuldigst, dass sie das Verfahren einleiten mussten) werden die Polizeijuristen sehr oft freundlich und sie freuen sich, weil dadurch das Verfahren sofort abgeschlossen werden kann.
Damit wirst du -- als voller Freude der Polizei -- sicher nicht freigesprochen werden, aber das wirkt sich posivit bei dem Freiermessen (Spielraum des handelten Beamten!) der Strafe und die Sache kann ein wenig billiger für dich aussehen. Leider habe ich für dich keine andere bessere Empfehlung parat.
MfG,
MEMIL
Wenn jedoch die Verspätung schon vielen Tagen angedauert hat, dann kann niemand ein Auge zudrücken. Es wird verhandelt.
Wenn du jedoch, bei der Vernehmung die Tat gestehst, und darauf hinweißt, dass du nur vergessen hast, die Strafe zu bezahlen (und dich dafür entschuldigst, dass sie das Verfahren einleiten mussten) werden die Polizeijuristen sehr oft freundlich und sie freuen sich, weil dadurch das Verfahren sofort abgeschlossen werden kann.
Damit wirst du -- als voller Freude der Polizei -- sicher nicht freigesprochen werden, aber das wirkt sich posivit bei dem Freiermessen (Spielraum des handelten Beamten!) der Strafe und die Sache kann ein wenig billiger für dich aussehen. Leider habe ich für dich keine andere bessere Empfehlung parat.
MfG,
MEMIL
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