Bin gestern auf der Autobahn zwischen Kufstein und Insbruck angehalten worden wegen Überschreitung der Geschwindigkeit. Bin 155 statt 100 gefahren. Minus Toleranz also 50 km/h zu schnell.
Kann mir jemand sagen, mit welchen Kosten ich zu rechnen habe? (Die Polizei konnte es nicht!!!)
Vielen Dank
Geschwindigkeitsüberschreitung
RE: Geschwindigkeitsüberschreitung
Gerechnet wird nicht von den Exekutivbeamten die die Anzeige erstattet haben, sondern von Polizeijuristen. Die Strafe wird nicht nur nach dem genauen Prozent der Überschreitung gerechnet. Es wird auch den Grund der Einschränkung miteinbezogen. Die Anzeige kann, muss aber nicht nur wegen der Überschreitung erfolgen. Nicht selten kommen Überraschungen dazu. War die Einschränkung so bestimmt, weil es sich dabei um eine Unfallhäufungsstelle handelt, kannst du mit einem saftigen Zuschlag rechnen (Gefährdunger anderer Verkehrsteilnehmer). Handelt es sich dabei nur um eine Einschränkung der Geschwindigkeit weil die Gegebenheiten der Straße nicht mehr erlauben, dann ist die Strafe weniger strenge (nur wegen Überschreitung). Du kannst dich jedenfalls auf einige hunderte Euro rechnen. Ich spekuliere mit 400 Euro. Wenn jedoch die Geschwindigkeit auch wegen Umweltauflagen eingeschränkt wurde, dann ist leider die Sache sehr arg. Da ist Feuer am Dach...
MEMIL
MEMIL
RE: Geschwindigkeitsüberschreitung
Hallo MEMIL,
danke für Deine ausführliche Antwort.
So weit ich mich entsinnen kann, war 100 wegen Emissionsschutz. Heisst das, das Dein beschriebener Fall der Umweltauflage inkraft tritt und jetzt Feuer unter'm Dach ist? Hat man irgendwelche Chancen Einspruch zu erheben?
Vielen Dank für Deine Mühen
Vera
danke für Deine ausführliche Antwort.
So weit ich mich entsinnen kann, war 100 wegen Emissionsschutz. Heisst das, das Dein beschriebener Fall der Umweltauflage inkraft tritt und jetzt Feuer unter'm Dach ist? Hat man irgendwelche Chancen Einspruch zu erheben?
Vielen Dank für Deine Mühen
Vera
RE: Geschwindigkeitsüberschreitung
Ojeee Vera! Diese Bestimmung (dass Übertretungen in solchen Umweltschutzzonen strafbar sind) ist erst vor kurzen in Kraft getreten. Ich würde dir empfehlen, dich noch genau beraten lassen und die Sache nach Eintreffen einer Ladung, bzw. eine Strafverfügung überprüfen lassen.
Was hast du schon genau erhalten? Wo bist du zu Hause (Bezirk)
Schreib mir an memil@gmx.net (damit wir das Forum nicht mit Einzellheiten belasten).
MfG,
MEMIL
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