Geschwindigkeitsüberschreitung

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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JUSLINE
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Geschwindigkeitsüberschreitung

Beitrag von JUSLINE » 13.11.2006, 17:37

Hallo,



habe heute ein Einschreiben aus Österreich bekommen, in dem mir mitgeteilt wurde, dass ich im Juli diesen Jahres zu schnell auf einer Autobahn in Österreich unterwegs war. Es lagen allerdings keine Angaben bei, wie schnell ich war oder mit welcher Strafzahlung ich zu rechnen habe. Ich soll nur angeben, ob ich selbst oder jemand anderes mit dem Wagen unterwegs war. Soll ich das ausfüllen? Haben die so überhaupt irgendeinen Anspruch? Besteht die Möglichkeit, dass ich so schnell war, das ich in Deutschland den Führerschein entzogen bekommen? Kann mir hier jemand weiterhelfen?



Vielen Dank im Voraus.






MEMIL
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RE: Geschwindigkeitsüberschreitung

Beitrag von MEMIL » 18.11.2006, 22:11

Ja, wir können dir ein wenig weiter helfen. Was du bekommen hast, ist wahrscheinlich nur ein sogenannte "Lenkererhebungsformular". Die Behörde möchte nur erfahren wer der Lenker war. Da soll man ehrlich sein und beantworten, weil ohne Antwort, oder mit einer falschen Antwort, wird die Sache verkompliziert. Die Erhebung führt nicht dazu, dass der Lenker hingerichtet wird (auch nicht in Deutschland) oder desgleichen, sondern ist nur eine Formsache für die personenbezogene Strafbestimmung. Die genaue Überschreitung der Geschwindkeit wird dir später informiert.

MfG,

MEMIL


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