Hallo,
habe von der BH Amstetten eine Strafe von €180 verhängt bekommen. Tatbestand: auf der Autobahn 171 km/h nach Abzug der Messtoleranzen (Radarmessung). Ort A1 Westautobahn Richtung Linz, nächst dem Strkm 148.
Da ich Student bin, trifft mich der Betrag ziemlich hart.
Kann man das Messergebnis irgendwie anfechten/abstreiten bzw die Strafe lindern?
Hab mal gehört, dass die Fotos bei Standradars nicht gelten sobald 2 Autos darauf zu sehen sind. Kann aber nicht sagen wie ich gemessen wurde (Pistole oder ev. Überkopfradar?)
Vielen Dank für die Antwort im Voraus
Geschwindigkeitsübertretung in Österreich
RE: Geschwindigkeitsübertretung in Österreich
falls das eine strafanzeige (und keine anonymverfügung) war würde ich auf jeden fall einspruch einlegen. dadurch wird ein ordentliches strafverfahren eingeleitet, bei dem auch die einkommensverhältnisse berücksichtigt werden.
RE: Geschwindigkeitsübertretung in Österreich
Wenn man die Anonymverfügung nicht bezahlt, kommt man eine Strafverfügung und gegen diese kann man Einspruch einlegen. Dabei kann es zu einer Berücksichtigung der Einkommensverhältnisse kommen. Wird aber sicherlich nicht so gut bewertet werden, wie im Gerichtsverfahren. Im Verwaltungsstrafverfahren, in diesem Fall, Übert n d StVO 1960 ist eine Mindeststrafe vorgesehen.
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