Benutzung Feldweg

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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Leon
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Benutzung Feldweg

Beitrag von Leon » 25.09.2021, 08:43

Hallo!
Die alleinige Zufahrt zu meinem Austragshaus führt über einen Feldweg (Gütergenossenschaftsweg). Mein Nachbar und ich haben Fahrtrecht. Links und rechts des Feldweges gehören die Wiesen meinem Nachbar. Jetzt hat er den Weg mit Elektrozaun zugesperrt und er lässt seine Kühe dort auf seiner Weide und auf dem Feldweg laufen. Ich und meine Besucher, können den Zaun zwecks Durchfahrt öffnen Seine Kühe beschmutzen den Weg. Meine PKW-reifen und auch Schuhe, sowie die meiner Besucher, sind verdreckt. Er ist nicht bereit den Zaun anders zu stecken.Gibt es einen Gesetz das ihm daran hindern kann, den Weg für seine Beweidung der Kühe zu benutzen. Bitte welches?



alles2
Beiträge: 3664
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Benutzung Feldweg

Beitrag von alles2 » 25.09.2021, 12:58

Im folgenden Link geht es auch auf die Rechte des Berechtigten nach § 504 ABGB, wobei es sich auf die Beschmutzung durch Schnee bezieht:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=17039&p=40740#p40740

Die rechtliche Grundlage rund um die Haftung bei Verschmutzung beschreibt § 483 ABGB.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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