§ 46 Abs 2 zufahrt zur Autobahn

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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winnman
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§ 46 Abs 2 zufahrt zur Autobahn

Beitrag von winnman » 05.05.2008, 07:22

Hallo Leute
hab folgende Anonymverfügung bekommen:
Sie haben beim Zufahren auf die Autobahn eine Zufahrtsstraße benutzt, die nicht durch Hinweiszeichen als Zufahrt gekennzeichnet war. Hintergrund: es gibt bei der Raststätte in Mondesee auf der A1 eine solche Zufahrtsstraße die direkt in den Parkplatz / Raststättenbereich mündet (also nicht in die Fahrbahn, ich bin also nicht auf die Autobahn sondern zu besagter Raststätte gefahren).
Auf der Verfügung ist unter Zeit zwar das Datum angegeben aber keine Uhrzeit.
Die Straße ist zwar mit einem Fahrverbotsschild gekennzeichnet, aber seit Jahren wurde sie von vielen Leuten benutzt, da mann damit ca. 10 km Kilometer spart.
Bitte sagt mir ob es sich lohnen kann hier auf die Lenkererhebung, . . . zu warten (Betrag derzeit 58,00) bzw das durchzustreiten.
Danke im vorraus



Dr.iur.inspe
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Beitrag von Dr.iur.inspe » 06.05.2008, 13:24

Hallo!

Mit dem Argument man spare sich 10 KM kann man keinen Einspruch erheben, jedoch kann die fehlende Uhrzeit diese Verfügung anfechtbar machen. Gesetzlich ist es nicht zwingend eine Uhrzeit anzugeben, jedoch kann man in diesem Fall argumentieren dass eine Uhrzeit zur Kontrolle der Richtigkeit der Verfügung angebracht wäre, also würde ich einen Einspruch vorschlagen.

mfg

winnman
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Beitrag von winnman » 06.05.2008, 16:56

Hallo Dr.iur.inspe

danke für die schnelle Antwort.
die 10km sind kein Argument, wollte eigentlich auf Zufahrt zur Raststätte und nicht zur Autobahn raus.
Wird aber bei uns wohl so sein, dass alles was zur Autobahn gehört (inkl Lärmschutzwände, . . . Rechtlich als "Autobahn" gehandhabt wird, sollte das nicht so sein, dann hab ich vielleicht ja doch Glück.
Kann nachträglich noch was unternommen werden gegen das fahren im Fahrverbot?

Danke winnman

Dr.iur.inspe
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Beitrag von Dr.iur.inspe » 06.05.2008, 17:14

Hallo.

Gegen das Fahren im Fahrverbot können sie nichts machen, sie können jedoch den Bescheid anfechten der sie hierfür bestrafen will, sofern der Bescheid noch nicht rechtskräftig ist.
Hoffe ihre frage richtig verstanden zu haben

mfg

winnman
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Beitrag von winnman » 08.05.2008, 13:06

Danke für die Infos

schöne Grüsse Winnman

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