Liebes Forum,
die Sache ist die:
Ein Freund, wohnhaft in Österreich, ist Halter eines KFZ, das in Österreich zugelassen ist. Er hat mir, ebenso Österreicher, wohnhaft in Deutschland, das Auto geliehen. Vor einigen Tagen erhielt er aus Deutschland einen Anhörungsbescheid mit einem Strafmandat über 25 € zugeschickt. Falschparken mit einer Anzeige eines Lieferanten wegen Behinderung seiner Zustellung (äußerst fragwürdig!). In der Strafverfügung stand auch, dass das Auto abgeschleppt worden sei. - Es wurde umgestellt. Ich habe es gefunden und bin weiter gefahren. - Die Kosten für die Abschleppung sollen noch getrennt berechnet werden. So der Bescheid.
Fakten:
Tatort Deutschland
Fahrzeug in Österreich zugelassen
Fahrer wohnhaft in Deutschland, Staatsangehörigkeit ohne Bedeutung
Fahrzeughalter Österreicher, wohnhaft in Österreich
Was nun tun, um nicht zu bezahlen?
- Soll mein Freund zugeben, dass er der Fahrer war und entgeht so, da in Österreich wohnhaft, vielleicht der Strafe?
- Soll er den fragwürdigen Tatbestand abstreiten?
- Soll er sich nicht als Fahrer zu erkennen geben und die Sache an mich weiterleiten? Ich werde sowieso, wenn überhaupt die Suppe auslöffeln.
- Kann mein Freund für jene Tat überhaupt belangt werden? Er ist nur Halter und war nicht der Lenker des KFZs (Kostentragungspflicht des Halters)?
- Wenn er nicht bezahlen würde, welche Folgen hätte dies (Rechtshilfeabkommen zwischen A und D)?
- Geht die Sache nach österreichischem oder deutschem Recht ab?
Vielen Dank fürs Sachverhaltquetschen im Voraus und mit freundliche Grüsse
Strafmandat aus Deutschland
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- Beiträge: 1
- Registriert: 25.08.2007, 21:20
Re: Strafmandat aus Deutschland
ich empfehle vor allem den gebrauch des hoffentlich vorhandenen charakters und das zücken des portemonnaies.
fakt ist: das auto wurde umgesetzt. das passiert nicht aus jux und tollerei, sondern nur nach einer anzeige bei der polizei. diese kann das umsetzen/abschleppen veranlassen und sie wird sich auch vom tatbestand der behinderung überzeugt haben.
mach' deinem nick ehre und erspare uns sinnlos vergeudete steuergelder, weil du unbedingt wegen einer lappalie ein beamtenheer beschäftigen möchtest.
sei ein mann und zahle.
fakt ist: das auto wurde umgesetzt. das passiert nicht aus jux und tollerei, sondern nur nach einer anzeige bei der polizei. diese kann das umsetzen/abschleppen veranlassen und sie wird sich auch vom tatbestand der behinderung überzeugt haben.
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