Weiß jemand, ob eine Strafverfügung welche aufgehoben wurde für das gleiche Vergehen am selben Ort eine Präzedenzwirkung hat??
Habe nämlich einen "Spezialparkplatz", welcher in meinen Augen und auch des des Strassenamtes kein gültiges Parkverbot hat, obwohl er sicher nicht als Parkplatz gedacht ist.
Ich parke nun schon seit Jahren regelmäßig dort und hatte auch nie Probleme. Jedoch hat sich nun ein einziger Polizist auf mich eingeschossen und hat mich mittlerweile 4mal angezeigt. Da ich überzeugt bin, dass ich im Recht bin suche ich den Weg zum UVS. Allerdings wurden die ersten beiden Strafverfügungen vom Bearbeiter nach meinem Einspruch offensichtlich aufgehoben, da ich nichts mehr hörte.
Die dritte wird nun von einer anderen Sachbearbeiterin behandelt und diese hat meinen Einspruch an den Polizisten weitergeleitet und dieser bestätigte den Sachverhalt aus seiner Sicht.
Soweit so gut!
Nun aber die Frage:
Hat eine Aufhebung einer Strafverfügung eigentlich irgendwelche Präzedenzwirkungen auf eine folgende????
Präzedezwirkung bei aufgehobenen Strafverfügungen??
Aus einer USV-Entscheidung wird sofort keine Judikatur (Präzedenzfall sehr wohl, aber mehr nicht). Sich darauf berufen ist nicht nur sinnvoll, sondern auch zu empfehlen. Sie müssen aber auf weitere Rechtsmittel in höheren Instanzen zugreifen und die widersprüchliche Entscheidungen zum Gericht abziehen.
mfg,
memil
mfg,
memil
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