hallo freunde...
mir steckt der schrecken noch in den knochen... ich bin mit meiner chopper gerade beinahe mit einem pkw kollidiert...
dazu kams so: ich bin in einer kolonne auf einen fahrschul-LKW mit ahänger zugefahren und als ich gerade gas wecknehmen will, beschleunigt mein bike weiter... ich trete auf die bremse und mein hinterrad blockiert und das bike kommt ins schleudern... um nicht auf den lkw aufzufahren reiße ich rüber auf die gegenfahrbahn und sehe aber, dass da ein pkw entgegen kommt...
das bike dreht immer noch hoch und mir bleibt nichts als zu versuchen noch vor dem entgegenkommenden pkw den lkw zu überholen...
und dass ist sich dann gerade noch um haaresbreite ausgegangen... zum einen weil der entgegenkommende geistesgegenwärtig gebremst hat und wahrscheinlich auch der fahrschullehrer im lkw...
ich bin dann gleich rechts ran und hab das motorrad abgestellt... hab dann gesehen, dass der gaszug hängengeblieben ist...
mir steckt wie gesagt der schrecken noch in den knochen... und dazu kommt noch die angst vor einer anzeige...
der fahrschullehrer könnte mich doch anzeigen - oder? der denkt sicher ich hab da ohne sicht usw. einfach überholt...
welche strafe kann da auf mich zukommen?
vielen dank...
mfg
christoph
Gerade fast Motorrad Crash! Welche Folgen?
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RE: Gerade fast Motorrad Crash! Welche Folgen?
Weder eine Anzeige noch eine Strafe! Daraus kannst du dich verlassen.
Die Rechtslage ist so, dass eine Privatanzeige nur wegen unvorschriftsmäßigen Fahrens nicht vorgesehen ist. Ein Exekutivbeamter kann in solchen Fällen, bei eigener Wahrnehmung, sofort eine Strafe erteilen. Man (der Fahrschullehrer etwa) kann eine Anzeige erstatten wenn er eine Personen- oder Sachschaden durch dein Verhalten erlitten hat (nicht etwa weil er sich in die Hosen gemacht hat). Ist das (Personen- oder Sachschaden) nicht der Fall gewesen, kann er nichts tun. Darüber hinaus, wenn es hier, aus den Gründen die ich genannt habe, eine Anzeige zulässig wäre, würdest du dich dadurch wehren können, da du dich in einer Notlage befunden hast. Da kommt sicher nur Luft heraus.
MEMIL
Die Rechtslage ist so, dass eine Privatanzeige nur wegen unvorschriftsmäßigen Fahrens nicht vorgesehen ist. Ein Exekutivbeamter kann in solchen Fällen, bei eigener Wahrnehmung, sofort eine Strafe erteilen. Man (der Fahrschullehrer etwa) kann eine Anzeige erstatten wenn er eine Personen- oder Sachschaden durch dein Verhalten erlitten hat (nicht etwa weil er sich in die Hosen gemacht hat). Ist das (Personen- oder Sachschaden) nicht der Fall gewesen, kann er nichts tun. Darüber hinaus, wenn es hier, aus den Gründen die ich genannt habe, eine Anzeige zulässig wäre, würdest du dich dadurch wehren können, da du dich in einer Notlage befunden hast. Da kommt sicher nur Luft heraus.
MEMIL
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RE: Gerade fast Motorrad Crash! Welche Folgen?
Vielen dank für die rasche antwort...
da kann ich heute vlt. doch noch ruhig schlafen...
mfg
christoph
da kann ich heute vlt. doch noch ruhig schlafen...
mfg
christoph
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RE: Gerade fast Motorrad Crash! Welche Folgen?
hallo nochmal...
ich habe gerade mit einem polizisten über den vorfall gesprochen und der meinte es wäre sehr wohl eine anzeige möglich...
eine so genannte "anzeige auf aufforderung"... und dabei hätte der fahrschullehrer mit dem fahrschüler als zeugen wohl gar keine schlechten karten...
da wirds mir wieder etwas mulmiger wenn ich das höre...
mfg
christoph
ich habe gerade mit einem polizisten über den vorfall gesprochen und der meinte es wäre sehr wohl eine anzeige möglich...
eine so genannte "anzeige auf aufforderung"... und dabei hätte der fahrschullehrer mit dem fahrschüler als zeugen wohl gar keine schlechten karten...
da wirds mir wieder etwas mulmiger wenn ich das höre...
mfg
christoph
RE: Gerade fast Motorrad Crash! Welche Folgen?
Schau her! Meine Meinung nach, ist so dass es nie so heiß gegessen wird, wie es gekocht wird. Selbstverständlich kann man als Privat auch eine Anzeige wegen erlittene Gefährdung durch Dritte im Verkehr. Das ist schon zulässig. Das wird aber kaum betrieben. Wenn du den Schullehrer selbst freiwillig kontaktierst und den Sachverhalt schilderst, wird er womöglich eine Entschuldigung von dir annehmen und die Sache ist erledigt. Auch bei einem Verfahren hast du gute Karte. Ich würde weiterhin gut schlafen.
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