Hallo!
Ich habe mein Auto in Kärnten in einer Kurzparkzone abgestellt. Genauso wie in Wien habe ich einen Zettel mit der Uhrzeit hinter die Windschutzscheibe gelegt (2 min Getränke vom Supermarkt holen). Trotzdem schickt man mir eine Anonymverfügung.
Wie lang darf ich aufgrund der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften mein Fahrzeug in einer Kurzparkzone abstellen?
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Patrick
Abstelldauer in Kurzparkzonen
RE: Abstelldauer in Kurzparkzonen
Wenn die Kurzparkzone für die angegebene Dauer gratis ist, kannst du das Auto dort solang belassen bis diese Zeit nicht abgelaufen ist. Wenn aber die Kurzparkzone gebührpflichtige ist, dann brauchst nur den Motor abstellen und aus dem Auto aussteigen (auch mit 10 Parkuhren) und schon kann dir einen Parkxerife die Unterhosen ausziehen, außer wenn du dich vor dem Traffik oder dem Gebührautomat befindest und extrem glaubwürdig bescheinigen kannst, dass du gerade dabei bist die Gebühr zu entrichten. Aber auch da bist du auf Gnade angewiesen. Ein Auto darf keine Sekunde ohne vorschriftsmäßig bezahlte Parkgebühr stehen.
Ausnahme in Wien sind die 10-Minute Parkscheine die gratis sind. Das gibt am Land (soweit mir bekannt ist) aber nicht.
MfG,
MEMIL
Ausnahme in Wien sind die 10-Minute Parkscheine die gratis sind. Das gibt am Land (soweit mir bekannt ist) aber nicht.
MfG,
MEMIL
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