das erste mal war anfang juli 2004 (3 monate + nachschulung)
dieses mal sinds wenigstens "nur" 1,00.
was ist in solch einem fall die mindeststrafe?
ich hab echt versucht mich schlau zu machen und würd ja auf sechs wochen tippen, oder wird das starfmaß des ersten entzugs da irgendwie mitberücksichtigt?
und was ist die höchststrafe?
danke für die info.
maria
fs zum 2. mal weg wegen alkohol
RE: fs zum 2. mal weg wegen alkohol
Wenn es wirklich nicht 1 Promille überschritten wurde, dann kannst du 218,00 Euro auf die Kant legen. Das du innerhalb von 5 Jahren rückfällig geworden bist, kannst du mit einer längeren Führerscheinentzug rechnen und neue Schulung. Genau wie viele Monate kann man im Voraus nicht abschätzen. Da werden viele Begleitfaktoren eingerechnet (Tageslicht oder in der Nacht, Nähe von Schule oder nicht, starke befahrene Straße oder nicht, allein oder Minderjährigen im Auto mit, usw). Das alles wird mitermessen.
MfG,
MEMIL
MfG,
MEMIL
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